Verzögerung der Anpassung von Kostensätzen im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung bei Vermögensschäden

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18. Dezember 2025, 14:40 Uhr
Die angestrebte Inkraftsetzung der angepassten Kostensätze im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung bei Vermögensschäden verzögert sich.

Als Ergebnis eines konstruktiven Austauschprozesses zwischen Verbänden, Eisenbahnverkehrsunternehmen, der Bundesnetzagentur und der DB InfraGO wurde eine Anpassung der Kostensätze für die freiwillige Selbstverpflichtung zur Regulierung von Vermögensschäden zum 1. Januar 2026 vorgesehen.

Da aktuell leider noch nicht alle Voraussetzungen für eine Umsetzung in unseren Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) mit Wirksamkeit zum 1. Januar 2026 vorliegen, verzögert sich die Anpassung der Kostensätze.

So liegt etwa derzeit noch keine vorläufige gerichtliche Entscheidung dazu vor, ob wir ein Vertragsstrafenmodell für verfristet versendete Zusammenstellung der vertrieblichen Folgen (ZvF)-Dokumente vorsehen müssen – die Einführung eines solchen Modells würde die entsprechende Regelung in der freiwilligen Selbstverpflichtung ersetzen. U. a. vor diesem Hintergrund konnte die notwendige Gremienbeteiligung noch nicht durchgeführt werden.

Unmittelbar nach Vorliegen einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung werden wir alle erforderlichen Schritte für eine entsprechende Umsetzung in den INB einleiten und Sie über die weiteren Schritte informieren.

Die Anpassung der Kostensätze wird rückwirkend zum 1. Januar 2026 für alle Vorgänge erfolgen, die nach dem Inkrafttreten der Anpassung in den INB über das Ticketsystem eingereicht werden. Für Tickets, die nach dem 1. Januar 2026, aber noch vor Inkrafttreten der Anpassung in den INB über das Ticketsystem eingereicht wurden, gelten die Kostensätze, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Tickets gültig waren.