Artikel: Grundsatz-INV 2027: Versand, Zeichnung und Neuerungen
Der Grundsatz-INV ist die Grundlage für den Zugang zu unserem Schienennetz, zu Personenbahnhöfen und zu Serviceeinrichtungen. Diese Information richtet sich an alle Zugangsberechtigten (ZB), die bereits für die Netzfahrplanperiode 2026 einen Grundsatz-INV abgeschlossen haben. Sie erfahren hier alles Wesentliche zu Versandzeitpunkt, Zeichnungsanforderungen, Fristen und den wichtigsten Neuerungen ab 2027.Ihren Grundsatz-INV für die Netzfahrplanperiode 2027 senden wir Ihnen am 27. März 2026 elektronisch zu.
1. Wann müssen Sie den Vertrag abschließen?
Gemäß den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2027 müssen Sie als ZB nach § 1 Abs. 12 Nr. 1 und Nr. 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) den Grundsatz-INV spätestens zu folgenden Zeitpunkten abgeschlossen haben:
- bei Trassenanmeldungen zum Netzfahrplan: bis zum vorläufigen Netzfahrplanentwurf gemäß Ziffer 4.2.1.3
- bei Gelegenheitsverkehrsanmeldungen: mit der Anmeldung
- bei Nutzung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen: mit der Anmeldung
- bei Anmeldung der Nutzung von Personenbahnhöfen: mit der Anmeldung
2. Wesentliche Neuerungen ab der Netzfahrplanperiode 2027
Mit dem Grundsatz‑INV 2027 treten mehrere wichtige Änderungen in Kraft:Vertrag auf unbestimmte ZeitDer Grundsatz-INV wird ab der Netzfahrplanperiode 2027 auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine jährliche Erneuerung entfällt somit. Der Vertrag gilt so lange, bis er durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird.Verbindliche SchriftformAb der Netzfahrplanperiode 2027 ist der Grundsatz-INV ausschließlich in Schriftform abzuschließen. Eine elektronische Signatur kann nicht anerkannt werden.Anforderungen an die UnterzeichnungDen Vertrag dürfen nur Personen unterzeichnen, für die eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Ihre Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis für Sie als ZB bzw. das einbezogene Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ist im Handelsregister ersichtlich, oder
- Ihre Bevollmächtigung wird durch eine formelle Vollmacht belegt, die uns gegenüber nachweislich vorgelegt wird.
Neue Rolle: Grundsatz-INV-ManagerIm Vertrag ist verpflichtend mindestens eine Person für die Rolle "Grundsatz-INV-Manager" zu benennen. Diese Rolle berechtigt nach Zuweisung durch einen Superuser im Infraportal dazu:
- Kontaktdaten Ihres Unternehmens eigenständig digital zu pflegen und aktuell zu halten,
- den Grundsatz-INV im Außenverhältnis digital zu kündigen.
Die Pflege der Ansprechpartner:innen erfolgt ab 2027 vollständig über das Infraportal – eine separate Mitteilung an uns ist dafür nicht mehr erforderlich.
3. Hinweise zur Zeichnung und Rücksendung
Frist und Rücksendeweg
Bitte senden Sie uns zwei Exemplare des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Grundsatzes‑INV bis spätestens 30. April 2026 per Post an folgende Adresse zurück:DB InfraGO AGRegulierung & Netzzugang (V.IWF 6)Adam‑Riese‑Str. 11–1360327 Frankfurt a. Main.
Kontaktdaten im Vertrag
Die Kontaktdatenfelder im Vertrag sind Pflichtfelder. Sofern eine Angabe auf Ihr Unternehmen zutrifft – beispielsweise Eisenbahnbetriebsleiter:in (EBL) bei EVU – ist das jeweilige Feld vollständig auszufüllen. Pro Feld ist jeweils eine Kontaktperson vorgesehen. Weitere Personen können nach Vertragsabschluss per E-Mail benannt werden.
Bitte prüfen Sie vor der Rücksendung:
- Unterschrift durch zeichnungsberechtigte Person(en) geleistet?
- Alle Pflichtfelder vollständig ausgefüllt?
- Grundsatz-INV-Manager benannt?
- Bevollmächtigte Person: Vollmacht beigelegt?
4. Gegenzeichnung und Freischaltung im Infraportal
Die von uns gegengezeichneten Grundsatz-INV 2027 senden wir Ihnen ab Mitte Juni 2026 zu.
Nach der Gegenzeichnung können Sie Ihre Ansprechpartner:innen selbstständig über das Infraportal aktualisieren.
Zeitgleich erhalten Sie eine gesonderte Information zur Freischaltung der neuen IT-Anwendung im Infraportal. Darin erläutern wir Ihnen, wie Sie die Rolle "Grundsatz-INV-Manager" aktivieren und Ihre Ansprechpartner:innen eigenständig digital pflegen können.
5. Keinen Vertrag erhalten? So erreichen Sie uns
Falls Sie den Grundsatz-INV 2027 am 27. März 2026 nicht erhalten haben oder Zweifel an der Zustellung bestehen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Wir prüfen den Vorgang sofort und senden Ihnen die Unterlagen erneut zu.