Aktuelle Informationen zu TPS 2025 und TPS 2026

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16. April 2026, 15:40 Uhr
Nach dem EuGH-Urteil vom 19. März 2026 wurden Verwaltungsverfahren zu den Trassenpreissystemen (TPS) 2025 und 2026 eröffnet. Genehmigte Entgelte bleiben bis zur Neubescheidung gültig. Eine anschließend mögliche Rückabwicklung erfolgt automatisch und ohne Antrag.

Wie bereits aus öffentlichen Medien bekannt und mit der Kund:inneninformation vom 19. März 2026 bereits mitgeteilt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Urteil vom 19. März 2026 entschieden, dass die Trassenpreisbremse, § 37 Abs. 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) i.V.m § 5 Abs. 3 Regionalisierungsgesetz (RegG), gegen Unionsrecht verstößt. 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mittlerweile Verwaltungsverfahren zur Aufhebung und Neubescheidung der Trassenpreissysteme 2025 und 2026 eröffnet. Bis zu einer Neubescheidung dieser Trassenpreissysteme durch die BNetzA behalten die bisher genehmigten und veröffentlichten Entgelte jedoch Gültigkeit und sind durch die DB InfraGO auch weiterhin zu erheben, § 45 Abs. 1 und 2 ERegG.

Sobald die BNetzA neue Entgelte genehmigt hat, werden wir proaktiv die Rückabwicklung der Trassenpreissysteme 2025 und 2026 anstoßen und hierzu informieren. Dies betrifft auch die Berechnung, Rückzahlung oder Nacherhebung möglicher Entgelte. Ein gesonderter Kund:innenantrag ist hierfür nicht erforderlich.