Neue Trassenpreise für 2025 und 2026 beantragt

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23. April 2026, 13:30 Uhr
Durch den neuen Entgeltantrag kommt es für 2025 gegenüber den ursprünglich genehmigten Entgelten zu einer Belastung im Schienenpersonennahverkehr von +10,2 Prozent und zu einer Entlastung von -19,0 Prozent im Schienenpersonenfernverkehr und -12,9 Prozent im Schienengüterverkehr.

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 19. März 2026 entschieden hat, dass die gesetzliche Regelung zur Entgeltbildung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nach § 37 Absatz 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) gegen Europarecht verstößt, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Verfahren zur Neubescheidung der Trassenpreise  für 2025 und 2026  eröffnet. Am 23. April 2026 werden wir für diese Jahre neue Trassenentgelte beantragen. In nachfolgender Tabelle sind die ursprünglich genehmigten sowie die neu beantragten Durchschnittsentgelte je Verkehrsart sowie die Veränderung gegenüber der Genehmigung dargestellt:

Tabelle gesamte PBDQ Stellwerkspersonal 2026
Tabelle gesamte PBDQ Stellwerkspersonal 2026
Quelle: DB InfraGO AG

Die Herleitung der Entgelte wird in den durch die BNetzA eröffneten Verfahren im Detail erläutert. Zudem besteht die Möglichkeit, sich zum Verfahren hinzuziehen zu lassen, um Stellung zu nehmen und Fragen zu adressieren. 

Sobald die Genehmigung der neuen Trassenentgelte durch die BNetzA erfolgt ist, werden wir mit der rückwirkenden Korrektur der Rechnung beginnen. Dies wird mehrere Monate dauern.