Erste Phase der Netzfahrplanerstellung 2027 (1. NEP) – Start des Mailversands zu Kapazitätskonflikten

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07. Mai 2026, 14:40 Uhr
Im Rahmen der 1. NEP 2027 startet in Kürze der Versand von Konfliktmeldungen an Zugangsberechtigte (ZB). Die festgelegten Kapazitäten in den Nutzungsvorgaben der temporär überlasteten Schienenwege (TÜLS) bzw. festgelegte Anzahl an Kapazitäten je Dienstleistungsart im DL-Mix gelten auch im Gelegenheitsverkehr verbindlich.

Im Rahmen der aktuell laufenden 1. NEP starten wir in die Koordinierung der Kapazitätskonflikte. Diese können auf temporär überlasteten Schienenwegen (TÜLS) und auf Schienenwegen für die ein Dienstleistungsarten (DL) -Mix- festgelegt ist, vorliegen. Wir werden in den kommenden Tagen mit dem Versand von E-Mails zu auftretenden Kapazitätskonflikten beginnen. Diese Mitteilungen werden in größerem Umfang an Sie als ZB versendet. Wir bitten Sie, die E-Mails innerhalb der Frist zu beantworten. Aufgrund des engen Zeitrahmen der 1.NEP werden keine Fristverlängerungen gewährt. 

Ergänzend weisen wir Sie auf die im April stattgefundene Kund:inneninformationsveranstaltung und die dort bereitgestellten Informationen zum Prozess hin. Weiterführende Informationen, einschließlich der Präsentation sowie Fragen und Antworten, finden Sie unter den Downloads des folgenden Links:

Trassenanmeldung im Netzfahrplan

Teilzuweisung / Teilangebot

Wir weisen Sie darauf hin, dass die festgelegten Kapazitäten in den Nutzungsvorgaben der TÜLS bzw. im DL-Mix für das Fahrplanjahr 2027 auch im Gelegenheitsverkehr verbindlich gelten. Dies sollten Sie insbesondere bei der Äußerung von Wünschen zu Teilzuweisungen entsprechend berücksichtigen.

Aufgrund der Vielzahl von Rückfragen in der oben genannten Kund:innenveranstaltung möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

Wenn Sie Interesse an einer Teilzuweisung bekunden, erklären Sie Ihr Interesse an einem Angebot, für ein Teilstück Ihrer ursprünglichen Trassenanmeldung. Wir haben zu diesem Zeitpunkt keine Kapazität, um ein gesamthaftes Trassenangebot für Ihre ursprüngliche Trassenanmeldung zu erstellen. Wenn Sie also ein Angebot mit der Prämisse wünschen, dass Sie dieses Angebot später mit einer weiteren angemeldeten Leistung kombinieren wollen, ist dies Ihre eigene wirtschaftliche Entscheidung. Sofern Sie das Angebot in der Folge stornieren müssen, so fällt diese Stornierung in den Anwendungsbereich der Ziffer 4.2.1.9 lit. c) der INB. Ebenso gilt: Wenn Sie ein Angebot für ein Teilstück Ihrer ursprünglichen Trassenanmeldung wünschen und dieses nicht annehmen, wird dies in der Annahmequote nach der Ziffer 4.2.1.9 lit. d) der INB zu Ihren Lasten berücksichtigt. 

Bitte beachten Sie zudem: Sofern ein Angebot mit einem anderen Angebot in einer späteren Fahrplanerstellungsphase verknüpft werden soll, so kann diese Verknüpfung entweder durch die Nutzung einer weiteren Zugnummer oder durch Stornierung und erneute Anmeldung erfolgen – beachten Sie dabei, dass eine hieraus resultierende Stornierung ebenfalls in die Stornoquote nach der Ziffer 4.2.1.9 lit c.) der INB fällt.