Artikel: Marktkonsultation zum Eigenbedarf in Serviceeinrichtungen für das Fahrplanjahr 2028
Gemäß Ziffer 7.3.1.6.1.9 der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB 2026) wird zwischen langfristigem und sonstigem Eigenbedarf unterschieden. Der langfristige Eigenbedarf umfasst Gleise, die zur Notfallvorsorge (insbesondere Vorhaltung von Rettungszügen), zur Sicherstellung des Regelbetriebes (insbesondere Vorhaltung von Schneeräumfahrzeugen) sowie für langfristige festgelegte Baulogistikkonzepte in der Netzfahrplanperiode 2028 benötigt werden. Dem sonstigen Eigenbedarf unterliegen Gleise, die für die Durchführung und Versorgung von einzelnen Baumaßnahmen in der Netzfahrplanperiode 2028 erforderlich sind.
Kapazitäten in Serviceeinrichtungen, die in der Liste der Serviceeinrichtungen mit „Eigenbedarf DB InfraGO“ gekennzeichnet sind, können nicht zum Netzfahrplan angemeldet werden. Gleise des sonstigen Eigenbedarfs werden jedoch zur Herstellung einer einvernehmlichen Konfliktlösung mitberücksichtigt. Die unterjährige Anmeldung und Zuweisung dieser Gleise außerhalb des Netzfahrplans ist ebenfalls möglich. Die Liste im Downloadbereich weist die entsprechenden Projekte aus.
Sollten Sie Differenzen zu Ihren Nutzungsinteressen feststellen, haben Sie die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahme kann unter Angabe der in der Liste zum Eigenbedarf abgefragten Informationen bis zum 4. Juni 2026 per E-Mail eingereicht werden: