Artikel: Verpflichtende Meldung von Reisendenzahlen zum 30. Juni
Gemäß den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (hier Ziffer 3.3.5.1.2.1. INB, gültig ab 14.12.2025), die Bestandteil des Stationsnutzungsvertrages sind, ist verpflichtend die jährliche Meldung der Reisendenzahlen zum 30. Juni, wie auch die erweiterte Meldung, vorzunehmen.
Für die jährliche Meldung, die für sämtliche Stationen anfällt, sind folgende Angaben zu hinterlegen:
- je Station Reisendenzahl Montag – Freitag*
- je Station Reisendenzahl Samstag, sonn – und feiertags*
- Erhebungszeitraum
* jeweils Durchschnittswerte pro Tag
Bei der erweiterten Meldung sind folgende Angaben zu hinterlegen:
- die Zugnummer je Zug
- die fahrplanmäßige An- und Abfahrtszeit
- Angaben zur Zugbelegung
- Erhebungszeitraum
Bitte beachten Sie: Die erweiterte Meldung betrifft nur unterirdische Personenverkehrsanlagen und oberirdische Personenverkehrsanlagen in Bahnsteighallen. Bitte prüfen Sie, ob Sie davon betroffen sind.
Für die Übermittlung Ihrer Daten nutzen Sie bitte das bereitgestellte Formular. Dieses finden Sie unter folgendem Link: www.dbinfrago.com/reisendenzahlen.
Erläuterung zu Ziffer 3.3.5.1.2.1. INB 2026:
Diese Daten sind für die Dimensionierung der Infrastrukturanlagen, Durchführung von Sicherheitsauflagen, Bewilligungsverfahren der Fördermittelgeber sowie für die Berechnung der Zuordnung der Stationen zu den Stationskategorien erforderlich.