Artikel: Zwischenstand zur beabsichtigten Wiedereinführung von Rahmenverträgen zum Fahrplan 2029 ff.
Mit Kund:inneninformation vom 21. April 2026 haben wir aufgrund aktueller Diskussionen zum Zeitpunkt einer Wiedereinführung von Rahmenverträgen kurzfristig um Feedback der Zugangsberechtigten bis 30. April 2026 gebeten. Zur Auswahl wurden zwei sinnvolle Optionen gestellt:
- Option 1: Wiedereinführung der Rahmenverträge zum Netzfahrplan 2029 auf Basis des in den Kundeninformationsveranstaltungen im Februar/März und April 2026 vorgestellten Konzepts
- Option 2: Wiedereinführung der Rahmenverträge auf Basis der neuen rechtlichen Basis in der künftigen EU-Kapazitätsverordnung voraussichtlich zur Netzfahrplanperiode 2031 ff.
Im Ergebnis wurden 51 Stellungnahmen fristgemäß abgegeben. Hiervon votierten 47 für Option 2. Zwei Stellungahmen befürworteten ein anderes Vergabemodell. Lediglich zwei Unternehmen sprachen sich für eine frühere Wiedereinführung aus. Die deutliche Mehrheit der beteiligten Unternehmen präferiert somit eine Einführung der Rahmenverträge ab 2031 ff. und unter den Vorgaben der künftigen EU-Kapazitätsverordnung.
Darüber hinaus haben die Verkehrsministerkonferenz sowie die Bundesnetzagentur Anforderungen formuliert, die in unserem derzeitigen Konzept nicht berücksichtigt sind. Nach unserer Einschätzung lassen sich diese derzeit nicht rechtssicher umsetzen. Insbesondere besteht das Risiko, dass die vorgesehenen Vergabekriterien einzelner Marktteilnehmer:innen rechtlich angegriffen werden. In einem solchen Fall würde das Verfahren nicht zur angestrebten Rechtssicherheit beitragen, sondern vielmehr mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein.
Für Ihre Teilnahme an der Stellungnahmemöglichkeit sowie für Ihre Hinweise zum vorgelegten Konzept danken wir Ihnen ausdrücklich.
Wir bewerten derzeit die Rückmeldung auch vor dem Hintergrund laufender Verfahren der Bundesnetzagentur. Sobald ein neuer Sachstand vorliegt, werden wir Sie erneut informieren.