Artikel: Bauarbeiten S4 (Ost): Totalsperrung Hamburg – Lübeck im Oktober 2026
Im Oktober 2026 finden umfangreiche Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an der S-Bahnstrecke S4 (Ost) statt. Dafür sind Totalsperrungen notwendig. Für die Umsetzung der Bauarbeiten sind umfangreiche Eingriffe in die bestehende Infrastruktur erforderlich. Dazu zählen unter anderem Arbeiten an Eisenbahnüberführungen, Oberleitungsanlagen, Kabelanlagen sowie Gleisen (siehe hierzu auch weitere Erläuterungen unten).
Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Sperrungen erforderlich:
- Durchgehende Totalsperrung der Strecke 1120 zwischen Hamburg-Berliner Tor und Hamburg-Rahlstedt sowie Strecke 1242 zwischen Abzweig Horn und Hamburg-Wandsbek
- 3. Oktober 2026, 0 Uhr bis 19. Oktober 2026, 4 Uhr
- Durchgehende Sperrung der Strecke 1234 zwischen Hamburg-Barmbek und Hamburg-Rothenburgsort jeweils im Zeitraum
- 2. Oktober 2026, 22 Uhr bis 6. Oktober 2026, 4 Uhr
- 16. Oktober 2026, 22 Uhr bis 20. Oktober 2026, 8 Uhr
In den genannten Zeiträumen kommt es im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu Ausfällen sowie im Schienengüterverkehr (SGV) zu Umleitungen und Ausfällen.
Für die Neuaufnahme dieser Arbeiten besteht für Sie bis 1. Juni 2026 gemäß den Vorgaben aus Abschnitt 10 Abs. 2 der Ril 402.0305 die Möglichkeit zur Stellungnahme. Senden Sie uns dazu eine E-Mail an: KKM.Stellungnahme_RegionN@deutschebahn.com
Für betroffene oder interessierte Zugangsberechtigte besteht die Möglichkeit im Juni 2026 an einem Austausch zur Strecke Hamburg – Lübeck teilzunehmen, die Einladung erfolgt gesondert.
Hintergrund zu den erforderlichen Maßnahmen
Der Umfang der Arbeiten betrifft insbesondere die Gewerke KIB (Konstruktiver Ingenieurbau), OLA (Oberleitungsanlagen), KTB (Kabeltiefbau), Gleisbau sowie weitere bahntechnische Ausrüstungsgewerke. Hierzu zählen unter anderem Bauarbeiten an bestehenden konstruktiven Ingenieurbauwerken wie Unterführungen, Brücken und Stützbauwerken, Anpassungen und Neubauten von Oberleitungsanlagen, umfangreiche Kabeltiefbau- und Kabelzugarbeiten sowie vorbereitende und begleitende Maßnahmen zur Anpassung der Leit- und Sicherungstechnik.
Für den Einsatz von Hilfsbrücken ist im Rahmen der Herstellung der Baugruben der Eisenbahnüberführungen der Rückbau der Oberleitungsanlage (Mehrgleisausleger) notwendig, welches eine Totalsperrung erfordert. An anderer Stelle wird die Oberleitung für die Herstellung eines Gleislängsverbaus verzogen. Unter Berücksichtigung der engen Gleisabstände und der Schaltgruppen auf den vorliegenden Mehrgleisauslegern muss die Oberleitungsanlage auf der Strecke 1120 und 1242 für die genannten Tätigkeiten ausgeschaltet sein. Weiterhin wird für die Herstellung von Baugruben das Düsenstrahlverfahren im Druckbereich der Eisenbahn durchgeführt. Dies ist bei laufendem Betrieb aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht zulässig. Der gegenwärtige Anlagenzustand führt auch zu Einschränkungen auf der Straße. Für die Freie und Hansestadt Hamburg ist dieser Zustand nicht länger vertretbar, sie fordert daher eine Durchführung der Bauleistungen bis Ende Oktober 2026.
Im Rahmen der Totalsperrung werden zudem relevante, weil in Betrieb befindliche, Kabel in Hohlschwellen ausgetauscht. Betroffen davon sind ebenfalls die Strecken 1120 und 1242 mit einem Zeitbedarf von rund neun Tagen. Der Austausch steht im Zusammenhang mit einer zeitlich befristeten unternehmensinternen Genehmigung (UiG), welche nach Ablauf ihres Gültigkeitszeitraums am 31. Oktober 2026 zu einer Sperrung auf der VzG-Strecke 1120 zwischen Hamburg-Hasselbrook und Hamburg-Tonndorf und der gesamten Strecke 1242 führen wird. Insofern würde eine spätere Realisierung zu nicht zu vertretenden Nachteilen für die Lebensdauer oder den Zustand der Anlagen führen.
Weiterhin wird im Rahmen dieser Totalsperrung ein Langschienenwechsel zwischen Hamburg Hbf und Hamburg-Hasselbrook vorgenommen. Ohne diesen Langschienenwechsel würde es zum Jahresende 2026 zu einer Langsamfahrstelle mit 20 km/h auf 5 km Länge auf der Strecke 1120 kommen und damit zu einer deutlichen Einschränkung der Kapazität. Auch hier würde eine spätere Realisierung zu nicht zu vertretenden Nachteilen für die Lebensdauer oder den Zustand der Anlagen führen.