Artikel: Totalsperrungen auf den Strecken 1730 und 1900 für Instandhaltungsmaßnahmen im Sommer 2026
Aufgrund der fortlaufenden zusätzlichen Belastung durch Umleiterverkehre in 2025 sowie im ersten Halbjahr 2026 weisen die Anlagen der Strecken 1730 und 1900 deutliche Abnutzungserscheinungen auf. Um die zusätzlichen Umleiterverkehre ab Oktober 2026 gewährleisten zu können, werden umfangreiche Instandhaltungsarbeiten diverser Gewerke notwendig.
Im Gewerk Oberbau werden großflächig Schienen gewechselt und Schlammstellen, welche zu Gleislageproblemen führen können, saniert. Zusätzlich soll die Gleislage durch umfangreiche Stopfarbeiten stabilisiert werden. Im Gewerk Leit- und Sicherungstechnik werden diverse Weichen- und Signalkomponenten erneuert. Zusätzlich wird in einigen Streckenabschnitten der Fahrdraht der Oberleitungsanlage ausgetauscht und Oberleitungsmasten erneuert.
Ohne die Durchführung dieser Maßnahmen kann der Regelbetrieb nicht ohne spontan einzurichtende Langsamfahrstellen über längere Abschnitte durchgeführt werden, die ab Oktober 2026 zu erheblichen Kapazitätseinschränkungen führen würden. Insofern handelt es sich hier um eine Maßnahme nach Abschnitt 10 Abs. 1 dritter Anstrich der Ril 402.0305.
Für die genannten Arbeiten sind folgende zusätzliche Totalsperrungen erforderlich:
- auf der Strecke 1730 zwischen Lehrte und Groß Gleidingen vom 13. August 2026, 23 Uhr bis 21. August 2026, 5 Uhr
- auf der Strecke 1900 zwischen Harbke und Abzweig Weddel vom 13. August 2026, 23 Uhr bis 28. August 2026, 5 Uhr
In den oben genannten Zeiträumen kommt es zu Umleitungen und Ausfällen im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und Schienengüterverkehr (SGV) sowie zu Ausfällen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
Bitte berücksichtigen Sie die betroffenen Streckenabschnitte und die genannten Zeiträume bei anstehenden Trassenanmeldungen für Züge des flexiblen Verkehrs und weichen Sie – sofern möglich – auf alternative Zeitlagen bzw. Strecken aus.
Für die Neuaufnahme dieser Arbeiten besteht für Sie bis 1. Juni 2026 gemäß den Vorgaben aus Abschnitt 10 Abs. 2 der Ril 402.0305 die Möglichkeit zur Stellungnahme. Senden Sie uns dazu eine E-Mail an: KKM.Stellungnahme_RegionN@deutschebahn.com