Vorübergehende Anpassung kommerzieller Regelungen im Kontext der aktuellen Störung im Großraum Hannover

Zum Inhalt springen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung beim StationsAnzeiger

01. Juni 2026, 07:00 Uhr
Wir setzen im Zusammenhang mit den betrieblichen Herausforderungen im Großraum Hannover vorübergehend kommerzielle Regelungen im TPS und APS aus.

Aufgrund der anhaltenden betrieblichen Herausforderungen im Großraum Hannover haben wir uns entschieden, folgende kommerziellen Regelungen anzuwenden, um zumindest eine finanzielle Entlastung unserer betroffenen Kund:innen sicherzustellen:

Im TPS setzen wir im Zeitraum vom 19. Mai 2026 bis 13. Juni 2026 die kommerziellen Regelungen für Stornierungsentgelte sowie die No-Cancel-Fee für betroffene Verkehre im Schienengüterverkehr (SGV) aus dem Störungsablauf im Großraum Hannover aus. Zur operativen Umsetzung wurde im Rechnungsbahnhof ein gesonderter Fall angelegt, unter dem Sie Ihre betroffenen Züge melden können.

Darüber hinaus verlängern wir die in der Anlage 5.6.2.3 beschriebenen Regelungen zum Umleitungsfaktor im TPS bis einschließlich 13. Juni 2026.

Im selben Zeitraum erfolgt im APS bundesweit keine Abrechnung zur unberechtigten Nutzung gemäß der INB 2026 Ziffer 7.3.1.6.1.5 lit. e) für ungeplante Abstellungen.