Anmeldephase für Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2027 am 1. Juli 2026 gestartet

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02. Juli 2026, 14:10 Uhr
Gemäß Ziffer 7.3.1.6.1.5 Abs. 3 lit. b) der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 (INB 2027) können Anmeldungen für Kapazitäten in Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2027 vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Juli 2026 vorgenommen werden.

Im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 31. Juli 2026 läuft die Anmeldephase für Serviceeinrichtungen (SE) für den Netzfahrplan 2027. Sie haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, Ihre Anmeldungen über das Anlagenportal Netz (APN) einzureichen.

Folgendes ist zu beachten: Anmeldungen zum Netzfahrplan 2027 müssen im o.g. Zeitraum über APN eingereicht werden. Nach dem 31. Juli 2026 sind Anmeldungen erst wieder ab dem 26. Oktober 2026, 12 Uhr im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs nach Ziffer 7.3.1.6.1.5 Abs. 3 lit. c) der INB 2027 für das Fahrplanjahr 2027 möglich. 

Im Anschluss an die Anmeldephase beginnt ab dem 1. August 2026, im Falle von Nutzungskonflikten, das Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren gemäß Ziffer 7.3.1.6.3.1 der INB 2027. 

Hinweis zu den Koordinierungsgesprächen: Wir bitten Sie, wie bereits in den letzten Jahren, die Teilnahme an den Koordinierungsgesprächen online über den Microsoft Teams-Client zu ermöglichen. Eine ausschließlich telefonische Einwahl, ohne gleichzeitige Websession, ist möglich, kann aber zu Verzögerungen des Gesprächsablaufs führen. Aus diesem Grund wird darum gebeten, auf diese Teilnahmemöglichkeit nur in Ausnahmefällen zurückzugreifen. Die Einladungen inkl. Leitfäden zur Nutzung von Microsoft Teams werden Sie per E-Mail erhalten. 

Mögliche Auswirkungen auf die Vergabe von Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2028:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Ziffer 7.3.1.6.3.1.2 lit. d) der INB 2027 bereits Auswirkungen auf die Vergabe von Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2028 haben kann. 

Sollten Sie als unsere Kund:innen in der Vergabe von Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2027 Angebote ablehnen, fließen diese Ablehnungen und Nichtannahmen im Entscheidungsverfahren für das Netzfahrplanjahr 2028 in die Gegenüberstellung bzw. Vorranggewährung ein.