Inbetriebnahme von ETCS Level 2 ohne Signale und Wechsel der ETCS Systemversion

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02. Juli 2026, 14:01 Uhr
Bis Ende 2031 führen wir auf ausgewählten Strecken ETCS Level 2 ohne Signale ein und migrieren bestehende ETCS-Systemversionen. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Fahrzeuge die künftigen technischen Anforderungen erfüllen.

Die schrittweise Einführung von ETCS Level 2 ohne Signale sowie die Migration der bestehenden ETCS-Ausrüstung von ETCS-Systemversion 1.1 auf ETCS-Systemversion 2.1 sind zentrale Bausteine für die Digitalisierung und Zukunftsfähigkeit des Schienensystems in Deutschland und Europa. Wie wir Ihnen am 2. Juli 2026 im Rahmen einer Kund:innenveranstaltung angekündigt haben, wollen wir bis Dezember 2031 auf ausgewählten Strecken diese Systemwechsel vollziehen. Betroffen sind die in der Anlage genannten Streckenabschnitte zu den dort angegebenen Zeitpunkten. 

Durch die Außerbetriebnahme der derzeit eingesetzten punktförmigen Zugbeeinflussung (PZB) ändert sich die Betriebsform grundlegend: Für die Befahrung der Strecke ist künftig eine kompatible fahrzeugseitige ETCS-Onboard-Ausrüstung erforderlich. Fahrzeuge ohne entsprechende Ausrüstung können den Streckenabschnitt nach Umsetzung der Maßnahme nicht mehr befahren.

Die von der Migration der Systemversion betroffenen Streckenabschnitte werden bereits heute im Modus ETCS Level 2 ohne ortsfeste Signale betrieben. Daher bleibt die Betriebsform grundsätzlich unverändert. Gleichzeitig gilt: Für die Befahrung der betroffenen Strecken wird künftig eine kompatible fahrzeugseitige ETCS-Onboard-Ausrüstung erforderlich sein. Fahrzeuge, die ausschließlich mit ETCS-Systemversion 1.x ausgerüstet sind, werden die Strecken nach Umsetzung der Maßnahme nicht bzw. nur eingeschränkt befahren können.

Uns ist bewusst, dass die Umstellung für Sie mit betrieblichen und fahrzeugseitigen Anpassungsbedarfen und damit auch mit Kosten verbunden sein kann. Gleichzeitig ist sie ein zentraler Baustein für die Digitalisierung und Zukunftsfähigkeit des Gesamtsystems Schiene. Nur durch diese Weiterentwicklung wird es gelingen, die Voraussetzungen für ein leistungsfähiges, interoperables und europaweit anschlussfähiges Netz zu schaffen.Vor diesem Hintergrund werden die von diesen Änderungen betroffenen Kund:innen und Zugangsberechtigten gesondert kontaktiert und gebeten, Ihre Zustimmung bis zum 3. August 2026 per E-Mail an ETCS@deutschebahn.com zu übermitteln. Die Zustimmung ist erforderlich, weil der reguläre Vorlauf von fünf Jahren für derartige Systemänderungen unterschritten wird. Diese Frist ist in den Anforderungen der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) ZZS 2023/1695 sowie 2026/693, Ziffer 7.4.3.1 (nationale Anforderungen) bzw. Ziffern 7.2.3.4 und 7.2.9, geregelt.

Weiterführende Informationen zur ETCS-Migrationsstrategie finden Sie unter:ETCS-Migrationsstrategie bei DB InfraGO

Bei inhaltlichen Fragen zur Fahrzeugförderung und fahrzeugseitigen Ausrüstung wenden Sie sich bitte direkt an die Koordinierungsstelle: ERTMS-Koordinierungsstelle@pd-g.de. Für Rückfragen sowie für einen vertieften Austausch stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen bereits vorab sehr herzlich.