Vorabinformation zur Rechnungskorrektur der Fahrplanjahre 2025 und 2026

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02. Juli 2026, 14:06 Uhr
In Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2026 (Rechtssache C-770/24) erwarten wir eine Neubescheidung der Trassenentgelte der Fahrplanjahre 2025 und 2026 durch die Bundesnetzagentur. Im Anschluss werden schrittweise alle bereits ausgestellten Rechnungen beider Fahrplanjahre korrigiert.

Wie bereits in der Kund:inneninformation vom 23. April 2026 mitgeteilt, haben wir aufgrund der Neueröffnung der Entgeltgenehmigungsverfahren für das Trassenpreissystem (TPS) 2025 sowie 2026 bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) neue Entgelte beantragt. 

Wir rechnen mit einer Genehmigung der neuen Entgelte für das TPS 2026 durch die BNetzA in diesem Sommer. Die Genehmigung des TPS 2025 wird nach jetzigem Kenntnisstand nach dem Bescheid zum TPS 2026 erfolgen. Neben der Neugenehmigung der Trassenentgelte ist auch der Umgang mit der Trassenpreisförderung durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) und das Bundesministerium für Verkehr (BMV) festzulegen. Nach ersten Aussagen rechnen wir derzeit damit, dass der Fördersatz für die rückwirkend zu korrigierenden Zeiträume konstant bleibt und wir als Erstempfängerin der Förderung diese anteilig zurückerstatten müssen. In diesem Fall würde das EBA nach Genehmigung der neuen Entgelte durch die BNetzA per Förderbescheid neue Förderbeträge festsetzen. 

Nach Vorliegen des BNetzA-Bescheids sowie des Förderbescheids des EBA planen wir mit der Korrektur des TPS 2026 zu beginnen. Wir beabsichtigen, hierfür rückwirkend eine Einzelkorrektur aller Rechnungen des TPS 2026 – voraussichtlich in Dreimonatsblöcken – durchzuführen. Sie als unsere Kund:innen/ Zugangsberechtigten würden folglich jeden Monat zusätzlich zu der regulären Abrechnung voraussichtlich drei Korrekturrechnungen für vorangegangene Monate des Jahres 2026 erhalten. Der Versand dieser Rechnungen wird unabhängig sowie zeitversetzt von der regulären Abrechnung erfolgen. Unser Ziel ist es, die rückwirkende Korrektur aller Rechnungen des TPS 2026 bis Ende des Jahres 2026 abzuschließen.

Damit Sie sich einen Eindruck des geplanten Rechnungslayouts machen können, stellen wir Ihnen in Anlage 1 dieser Kund:inneninformation eine geschwärzte Beispielrechnung zur Verfügung. Das Layout der PDF-Rechnungen wird einen Verweis auf die Änderung der Bemessungsgrundlage in Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) enthalten, folgt aber im Wesentlichen dem bisherigen, bekannten Rechnungslayout. Die Rechnungsdokumente im .csv-Format werden wie in den bekannten Abrechnungsdokumenten aus den laufenden Monatsabrechnungen detaillierte Aus- und Einbuchungen an Trassenkilometern, alten bzw. neuen Preisen und absoluten Entgeltbeträgen enthalten, wie das folgende Beispiel verdeutlicht:

Beispiel Alte bzw. neue Preise und absolute Entgeltbeträge

 

Nach Neugenehmigung des TPS 2025 und nach Abschluss der Korrekturen für 2026 werden wir mit der rückwirkenden Korrektur der Rechnungen für das Fahrplanjahr 2025 beginnen. Zur weiteren Erläuterung des Vorgehens werden wir Ende Juli 2026 eine einstündige Informationsveranstaltung anbieten. Dort stellen wir Ihnen die geplanten Abläufe im Detail vor und beantworten Ihre Fragen. Die Einladung für diese Veranstaltung ist bereits erfolgt.