Sperrpausenverlängerung ESTW Aulendorf

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07. Juli 2026, 13:55 Uhr
Die aktuell laufende Baumaßnahme Elektronisches Stellwerk (ESTW) Aulendorf im Netzfahrplan 2026 vom 4. Mai bis 27. Juli 2026 muss kurzfristig bis zum 14. August 2026, 4 Uhr verlängert werden.

Aufgrund der neuen ESTW in Bad Saulgau und Altshausen muss das Bestandsstellwerk in Aulendorf angepasst werden. Im zeitgleich stattfindenden Projekt Verkehrsstation (VST) Aulendorf wurden nach der Prüfung durch das bauausführende Unternehmen erhebliche - bisher nicht bekannte - Bestandsmängel in der vorhandenen Leit- und Sicherungstechnik (LST) in der VST Aulendorf festgestellt. Für die nächsten Schritte (Planprüfung, Software-Test, Montage und Abnahme) ist laut des bauausführenden Unternehmens die Zeit für die ursprünglich geplante Inbetriebnahme am 27. Juli 2026 nicht mehr ausreichend. Diese würde sich bei gemeinsamer Planung weit in den September verschieben.

Als Gegensteuerung wurde die Gesamtmaßnahme in zwei Teile aufgeteilt, neu geplant und wird derzeit umgesetzt. Mit dieser Maßnahme kann die Verzögerung deutlich kompensiert werden. Dennoch kann die Blockanpassung im Stellwerk Aulendorf erst am 14. August 2026 erfolgen. Dies bedeutet, dass die VZG 4550 im Bereich von Aulendorf bis Altshausen bis zum 14. August 2026 nur mit aufgehobener Signalabhängigkeit befahrbar ist. Für den Zeitraum der Verlängerung muss eine Langsamfahrstelle (La) eingerichtet werden, diese führt zu Ausfällen und Umleitungen.

Die Arbeiten können nicht gestoppt oder verschoben werden, da bei nicht Fertigstellung der Blockschnittstelle Aulendorf weiterhin kein signalgesteuerter Betrieb aufgenommen werden kann. Dies hätte zur Folge, dass nur ein geringer Anteil der bereits zugewiesenen Trassen über die Strecke fahren kann. Somit handelt es sich um eine Maßnahme nach Abschnitt 10 Abs. 1 dritter Anstrich der Richtlinie 402.0305.

Auf der Nachbarstrecke 4540 laufen Maßnahmen des Oberbauprogramms (OBP) unter Totalsperrung. Da eine zeitgleiche Totalsperrung beider Strecken erhebliche betriebliche Folgen hat (neben Schienenpersonennahverkehr auch Werkstattanbindungen und Schienengüterverkehr), wird vorgeschlagen und als sinnvoll erachtet, das aktuell gültige Netzfahrplankonzept bis zum 14. August 2026 fortzuführen. 

Für versorgungsrelevante Verkehre besteht nach dem 27. Juli 2026 die Möglichkeit, auf der Württemberg-Allgäu-Bahn (WAB) (4550) einzelne Verkehre mit aufgehobener Signalabhängigkeit (Fahren in besonderem Auftrag) verkehren zu lassen. 

Die Kommunikation der Sperrpause erfolgt auf der Grundlage des Abschnitts 10 Abs. 1 dritter Anstrich der Richtlinie 402.0305. Zugangsberechtigte haben die Möglichkeit, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Diese können Sie bis zum 08. Juli 2026 an folgende E-Mail-Adresse senden: KKM.Stellungnahme_RegionSW@deutschebahn.com.