Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der INB 2026 und 2027

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06. Juli 2026, 16:55 Uhr
Zugangsberechtigte haben von Montag, 6. Juli 2026 bis Donnerstag, 6. August 2026 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2026 und 2027 der DB InfraGO AG Stellung zu nehmen.

Wir veröffentlichen am 6. Juli 2026 unterjährige Änderungen zu den INB 2026 und 2027 auf unserer Internetseite. 

Temporär überlastete Schienenwege (TÜLS)

Die festgelegte maximale Anzahl an Kapazitäten je Verkehrsart auf den TÜLS-Strecken während der Korridorsanierung der Strecken Nürnberg – Regensburg und Obertraubling – Passau (6. Februar 2026 bis 12. Dezember 2026) (Anlage 4.6.2 der INB 2026) wird auch im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs oder für baubedingte Umleiter angewendet, um Qualitätsaspekte im Rahmen der Fahrplanerstellung zu berücksichtigen. 

Ohne die Änderungen wären die Regulierungsziele Nr. 2 und Nr. 5 des § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.

Die Änderungen werden am 11. Juli 2026 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).

Änderungen im Grenzlastanzeiger GretA (Ziffer 3.4.6 der INB 2027)

Im IT-System „GretA“ werden folgende unterjährige Änderungen vorgenommen:

Elektrifizierung folgender Grenzlastabschnitte:

  • Strecke 6645: Chemnitz Hbf nach Chemnitz Süd (DC - DCS)

Hier wurden für den Abschnitt nun auch die Grenzlasten für E-Loks berechnet und entsprechend in GretA ergänzt.

Durch die Korrektur von Strecken (hier Elektrifizierung von Grenzlastabschnitten) wird die Grenzlastberechnung in GretA für die Zugangsberechtigten vereinfacht und das Tool auf dem aktuellen Stand gehalten.

Die Änderungen werden am 7. September 2026 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).

Die aktuell gültigen INB 2026 und 2027 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar. 

Zugangsberechtigte haben bis zum 6. August 2026 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen. 

Entsprechende Stellungnahmen bitten wir Sie per E-Mail an nachfolgende Adresse zu senden: 

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com