Artikel: Im Knoten Hamburg kommt es im Zeitraum 15. August bis 6. September 2026 zu zusätzlichen kapazitiven Einschränkungen
Im Endspurt zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Sternbrücke sind bedauerlicherweise zusätzliche Arbeiten erforderlich. Die bisher geplante Sperrzeit von 28 Tagen (18. Juli bis 15. August 2026) reicht daher nicht aus, um die neue Brücke in Betrieb zu nehmen. Grund dafür sind unter anderem notwendige Anpassungen der Oberleitungsanlage im Bereich der Sternbrücke infolge einer statischen Neubewertung. Zudem erschweren von vorherigen Untersuchungen abweichende Baugrundverhältnisse die Arbeiten. Sie erfordern wesentlich aufwendigere Gründungsarbeiten. Aufgrund der geringen Abstände zwischen den Gleisen kann auch der S-Bahn-Betrieb während der Bauarbeiten nicht früher freigegeben werden.
Infolgedessen verlängert sich die Totalsperrung auf der Verbindungsbahn (Strecken 6100 und 1240) bis zum 31. August 2026, 4 Uhr. Im Verlängerungszeitraum kommt es zu Umleitungen und Ausfällen im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sowie zu Umleitungen im Schienengüterverkehr (SGV). Die zusätzlichen Arbeiten erfolgen zur Wiederherstellung eines sicheren Zugbetriebs gemäß Abschnitt 9 Abs. 1 erster Anstrich der Ril 402.0305. Im ursprünglich geplanten Bauzeitraum können die Anlagen nicht in einen Zustand gebracht werden, welche die Durchführung eines sicheren Zugbetriebs ermöglichen. Insofern wäre bei Nichtdurchführung dieser zusätzlichen Arbeiten mit (Teil-)Ausfällen bzw. Umleitungen zu rechnen.
Eine Verschiebung des gesamten Vorhabens in spätere Netzfahrplanperioden wird seitens der Freien und Hansestadt Hamburg nicht akzeptiert, da die bis zu einem neuen Termin weiter vorzuhaltende Baustelleneinrichtung zu entsprechend verlängerten Straßensperrungen führt, welche (u. A.) mit Blick auf die daraus resultierenden Auswirkungen auf Rettungskräfte für Anwohnende bzw. betroffene Stadtbezirke inakzeptabel sind. Insofern unterliegt der Zeitpunkt der Beschränkung auch nicht der Kontrolle der DB InfraGO. Das ESTW Hamburg-Altona wird wie geplant am 12. August 2026 in Betrieb genommen. Aufgrund des umfangreichen Stellbereiches werden die tangierenden Stellwerke ebenfalls in Folge angepasst. Im Stellwerksbereich Eidelstedt erfolgt der notwendige Softwarewechsel jedoch erst im Rahmen einer 10-stündigen Sperrung in der Nacht vom 5. September, 20 Uhr, auf den 6. September 2026, 6 Uhr. Der ursprünglich geplante Softwarewechsel in der Nacht vom ersten auf den zweiten August 2026 kann wegen einer fehlerhaft gelieferten Software nicht erfolgen. Im Ergebnis müssen die Zugfahrten im Abschnitt Hamburg-Eidelstedt – Hamburg-Langenfelde ab 12. August 2026 auf Ersatzsignal bis zu dem Softwarewechsel durchgeführt werden, was zu einer Reduktion der Streckenleistungsfähigkeit und somit zu Ausfällen und Umleitungen führt.
So können Zugfahrten im Stellbereich Eidelstedt zwischen Hamburg-Eidelstedt und Hamburg-Langenfelde zwischen dem 12. August 2026, 22 Uhr und dem nachgeholten Softwarewechsel am 6. September 2026, 6 Uhr, stattfinden, technisch bedingt jedoch mit einer begrenzten Zugkapazität von 4 Zugfahrten pro Stunde. Diese Kapazitätseinschränkung ist auch bei Trassenanmeldungen im Gelegenheitsverkehr zu beachten. Das Vorhaben dient daher der Wiederherstellung des sicheren Zugbetriebs gemäß Abschnitt 10 Abs. 1 erster Anstrich der Ril 402.0305; Eine Nichtausführung ist weiter aufgrund der o.g. Folgen als nicht zu vertretender Nachteil für Lebensdauer oder Zustand der Anlagen gemäß Abschnitt 10 Abs. 1 dritter Anstrich der Ril 402.0305 zu werten.
Im Kontext der verlängerten Totalsperrung auf der Hamburger Verbindungsbahn kommt es durch die eingeschränkte Kapazität im Zulauf auf Hamburg-Altona zu weiteren Umleitungen und Ausfällen im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Die erforderlichen Fahrplanmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit den betroffenen Zugangsberechtigten.
Für die Neuaufnahme dieser beiden Arbeiten besteht für Sie bis 17. Juli 2026 gemäß den Vorgaben aus Abschnitt 10 Abs. 2 der Ril 402.0305 die Möglichkeit zur Stellungnahme. Senden Sie uns dazu eine E-Mail an: KKM.Stellungnahme_RegionN@deutschebahn.com