Trassenentgelte für 2026 neu beschieden: Anwendung erfolgt bereits ab Juli 2026

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23. Juli 2026, 13:00 Uhr
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 22. Juli 2026 das Trassenpreissystem (TPS) 2026 neu genehmigt. Gegenüber der ursprünglichen Genehmigung steigen die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) um 9,1 %. Im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und im Schienengüterverkehr (SGV) kommt es zu Entlastungen von -17,1 % und -11,7 %.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 19. März 2026, dass die Trassenpreisbremse im SPNV gemäß § 37 Absatz 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) gegen Europarecht verstößt. Daher haben wir am 23. April 2026 einen neuen Entgeltantrag gestellt, der einen alternativen Ansatz für die Ermittlung der SPNV-Entgelte zugrunde legt. Dieser Ansatz wurde nun mit leichten Anpassungen genehmigt.  

Die neuen Entgelte werden bereits in der Monatsrechnung für Juli 2026 angewendet. Die Monate davor werden ab August 2026 rückwirkend korrigiert, wie bereits in der Kund:inneninformation vom 2. Juli 2026 kommuniziert – siehe nebenstehenden Link.  

Infolge der Absenkung der Trassenpreise kommt es im SGV zudem zu einer anteiligen Reduktion der Trassenpreisförderung. Der genehmigte Fördersatz bleibt konstant und wird auf die abgesenkten Entgelte angewendet, sodass sich niedrigere Förderbeträge ergeben.