Frühzeitige Maßnahmen bei Extrem-Hitze für einen stabilen Bahnbetrieb

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27. Juli 2026, 15:15 Uhr
Wir reagieren bei angekündigten Hitzewellen mit einem neuen Angebot: Um den Bahnbetrieb zu stabilisieren, können betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Trassen kostenfrei stornieren. Diese neue Regelung gilt erstmals ab Mitte dieser Woche.

Die Hitzewelle Ende Juni 2026 hat gezeigt, wie stark extreme Wetterlagen den Bahnbetrieb beeinträchtigen können. Um die Stabilität des Gesamtsystems künftig besser zu sichern, wird unsere Betriebsführung bei angekündigten Hitzewellen mit Temperaturen über 35 Grad Celsius frühzeitig eine allgemeine Empfehlung an betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) aussprechen, die Herausnahme von Verkehren abhängig von der regionalen Wetterlage und den betrieblichen Auswirkungen zu prüfen. Die Entscheidung über konkrete Maßnahmen treffen Aufgabenträger und EVU eigenverantwortlich.

Für die aktuell angekündigte Hitzewelle wenden wir dieses Verfahren erstmals an. Die entsprechende Regelung gilt ab Mittwoch, den 29. Juli 2026, für die Regionen West, Mitte und Südwest und ab Donnerstag, den 30. Juli 2026 bundesweit vorerst bis Donnerstag, den 6. August 2026. Unser Ziel: Durch ein frühzeitiges, abgestimmtes Vorgehen sollen Fahrzeuge, Personal und Betriebsabläufe besser planbar werden. Die Regelung gilt für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) sowie den Schienengüterverkehr (SGV). Ziel ist es, den Bahnbetrieb insgesamt möglichst stabil und verlässlich aufrechtzuerhalten.

Für diesen Zeitraum setzen wir ausgewählte Regelungen des Trassennutzungsvertrages – wie etwa Stornierungsentgelte – temporär aus. Die Entscheidung über notwendige Angebotsanpassungen treffen die jeweils zuständigen Aufgabenträger bzw. die EVU. So können die Maßnahmen abhängig von den regionalen Temperaturverhältnissen und der jeweiligen betrieblichen Auswirkungen gezielt umgesetzt werden.

Werden im genannten Zeitraum entsprechende Maßnahmen für eine Region durch Entscheidung des zuständigen Aufgabenträgers oder EVU aktiviert, können Trassen, die über eine Betriebsstelle im betroffenen Gebiet führen, kostenfrei storniert werden. Bitte reichen Sie hierfür im Rechnungsbahnhof einen Antrag auf Verzicht von Stornoentgelten ein. Wählen Sie unter „Ursache“ den Eintrag „Einschränkung bei DB InfraGO“, unter „Verursacher“ „Höhere Gewalt“ sowie unter „Ausfallgrund“ „Hitze größer 35 Grad“ aus. Die entsprechenden Auswahlfelder sind im System hinterlegt. Als Nachweis geben Sie bitte die Betriebsstelle an, die für die Entscheidung maßgeblich war.

Rechnungsbahnhof - Antrag auf Verzicht von Stornoentgelten
Rechnungsbahnhof - Antrag auf Verzicht von Stornoentgelten
Quelle: DB InfraGO AG

Solche gezielten, frühzeitigen Entlastungen können künftig auch bei weiteren Extremwetterlagen, beispielsweise hochwinterlichen Wetterlagen, angewendet werden, sofern die Belastung für Infrastruktur und Fahrzeuge einen stabilen Betrieb gefährdet.

Unser Ziel bleibt, gemeinsam mit den Aufgabenträgern und EVU ein möglichst umfassendes und stabiles Verkehrsangebot aufrechtzuerhalten.