Artikel: Inbetriebnahme des TBV-Systems auf der Schnellfahrstrecke Erfurt – Unterleiterbach am 10. August 2026
Wir nehmen zum 10. August 2026 ab 0 Uhr ein System zur technischen Verhinderung von Begegnungen zwischen Reise- und Güterzügen in Tunneln auf der Strecke 5919 der VDE 8.1 in Betrieb. Dies betrifft konkret den Streckenabschnitt - entsprechend dem Verzeichnis der zulässigen Geschwindigkeiten (VzG) - 5919: Unterleiterbach – Erfurt Hbf. Dies ermöglicht einen Mischbetrieb auf der Schnellfahrstrecke; da dort bislang ausnahmslos entweder Schienenpersonenverkehre oder Schienengüterverkehre durchgeführt werden dürfen. Weiterer Vorteil für die ZB ist der Entfall der Pflicht nach Ril 402.0211 (Kapitel 1 Absatz 4) bzw. F.1.6 TNB, demnach müssen die Triebfahrzeugführer vor Fahrtantritt die erforderlichen Prüfungsschritte zur Sicherstellung der korrekten Eingabe der Zugart in das ETCS-Bordgerät in einer besonderen Unterlage (Checkliste) schriftlich dokumentieren.
Wir setzen das Regelwerk zu dem TBV-System zum 10. August 2026 ab 0 Uhr vorläufig in Kraft. ZB erhalten anschließend die Möglichkeit zur Stellungnahme. Nähere Informationen zum Stellungnahmeverfahren erhalten Sie hier: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der INB 2026 und 2027
Hinsichtlich der Funktionsweise des TBV-Systems ergeben sich für ZB neue Regelungen, über deren Hintergründe wir Sie hiermit informieren möchten. Entscheidend für die Funktionsweise des TBV-Systems ist das Erkennen, ob es sich bei dem beabsichtigten Verkehr um einen Reise- oder einen Güterzug handelt. Diese Information wird neben den Eingaben in das ETCS-Bordgerät und den Informationen in unseren Betriebsführungssystemen auch aus den Angaben im Fahrplan generiert. Voraussetzung hierbei ist, dass über das Trassenportal-Netz (TPN) (bzw. künftig über pathOS) die Trassennutzungsverträge Ihrerseits angenommen werden. Erst dann generiert das System einen TBV-Code, welcher anschließend in das TBV-System eingespielt wird. Ohne diese Kennung kann das TBV-System nicht ordnungsgemäß arbeiten.
Für Sie bedeutet dies: Für Fahrten im kurzfristigen Gelegenheitsverkehr über die VDE 8.1. ist künftig kein Verzicht mehr auf Annahme des Trassenangebots möglich. Ansonsten würde o.g. Kennung nicht generiert werden. Gleiches gilt, wenn baubedingte Mehrleistungen über die VDE 8.1 geführt werden sollen. Diese müssen künftig seitens des ZB ebenfalls über TPN / pathOS angemeldet werden (wobei für diese Fahrten weiterhin kein Trassenpreis zu entrichten ist). Es besteht für die ZB die Möglichkeit, diese beiden Regelungen bereits ab Veröffentlichung dieser Kund:inneninformation anzuwenden.
Nutzen Sie die Gelegenheit, um das Verfahren in Ihrem Unternehmen publik zu machen.
Damit eine eindeutige Zuordnung der Zugart für das TBV-System erfolgen kann, muss – wie bereits oben beschrieben - jeder Zug mit einem TBV-S-Code in unseren Leitsystemen (DB InfraGO) hinterlegt sein. Die Generierung dieses Codes erfolgt im Rahmen der Fahrplanerstellung. Bei Ersatzzügen sowie bei Doppelführungen gemäß Richtlinie 420.0213 wird durch die Betriebszentrale (BZ) aufgrund der Vergabe einer neuen Zugnummer kein TBV-S-Code zugewiesen. Diese Züge verkehren daher als sogenannte „unerkannte Züge“. Für solche unerkannten Züge sind Begegnungen in Tunnelbereichen systemseitig ausgeschlossen. Um damit verbundene Einschränkungen im Betriebsablauf zu vermeiden, ist es erforderlich, dass auch bei Ersatzzügen und Doppelführungen die Bearbeitung durch den Bereich Fahrplan erfolgt. Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) müssen daher für Ersatzzüge und Doppelführungen im genannten Geltungsbereich eine Trassenanmeldung beim Bereich Fahrplan einreichen.
Vor diesem Hintergrund bedingt die Einführung des TBV-Systems eine Reihe von Änderungen in den Infrastrukturnutzungsbedingungen 2026 ff (INB-Haupttext für Netzfahrplanperiode 2026, Ril 402, Ril 420 und der Technischen Netzzugangsbedingungen (TNB)). Im Einzelnen betrifft dies folgende Passagen:
- Ziffer 4.2.2.9.2 INB und Ril 402.0204 Abschnitt 4 Abs. 4: Verzicht auf schriftliche Angebotsannahme im Gelegenheitsverkehr ist nicht zugelassen.
- Ril 402.0305 Abschnitt 12 Abs. 2 und 5: baubedingte zusätzliche Leistungen über die VDE 8.1. müssen im Gelegenheitsverkehr angemeldet werden
- TNB Abschnitt F.1.6 und F.2.2: Entfall von Regelungen zur vorherigen Dokumentationspflicht der Eingabe in das ETCS-Bordgerät, sowie zu Vorgaben zur Entmischung der Verkehrsarten
- Ausnahme zur Richtlinie 420.0213: Abweichend von den Vorgaben der Richtlinie 420.0213, Abschnitt 1 Absatz 1, sind Trassenbestellungen für Ersatzzüge beziehungsweise Doppelführungen von Zügen, die auf der VzG-Strecke 5919 Unterleiterbach – Erfurt Hbf verkehren, stets über den Bereich Fahrplan zu bestellen. Dadurch wird sichergestellt, dass für diese Züge der erforderliche TBV-S-Code erzeugt wird.
Ab o.g. Inbetriebnahmezeitpunkt des TBV-Systems sind die ZB verpflichtet, die beiden Regelungen – den Verzicht auf die Annahme des Trassenangebots im Gelegenheitsverkehr sowie die Anmeldung baubedingter Mehrleistungen über TPN/pathOS – verbindlich anzuwenden.
Die Umsetzung sowie die unternehmensinterne Bekanntmachung des Verfahrens sind von Ihnen sicherzustellen.
Unsere aktuell gültigen netzzugangsrelevanten und betrieblich-technischen Regelwerke, die Infrastrukturnutzungsbedingungen sowie deren beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links zu finden.