Vereinfachte Kompensation bei ausgewählten Großstörungen im Schienengüterverkehr

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13. August 2026, 15:15 Uhr
Bei ausgewählten Großstörungen im Schienengüterverkehr (SGV) bieten wir betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) künftig eine vereinfachte Kompensation an. Die betroffenen Verkehre werden automatisiert ermittelt, eine gesonderte Meldung einzelner Zugfahrten ist nicht erforderlich.

Großstörungen können Ihre Verkehre erheblich beeinträchtigen und dadurch zusätzliche Aufwendungen oder Schäden verursachen. Wir führen deshalb ein vereinfachtes Verfahren zur freiwilligen Kompensation ein. Damit reduzieren wir den administrativen Aufwand und ermöglichen eine transparente sowie nachvollziehbare Kompensation.

Vereinfachtes Verfahren

Das vereinfachte Verfahren wird ausschließlich bei außergewöhnlich umfangreichen Infrastrukturstörungen angewendet, die mehrere Tage andauern, über den unmittelbar betroffenen Streckenabschnitt hinaus erhebliche überregionale Auswirkungen haben und eine Vielzahl von Verkehren im Schienengüterverkehr beeinträchtigen. Beispielhaft hierfür ist die Störung im Großraum Hannover im Mai/Juni 2026 zu nennen. Nicht erfasst werden Störungen, die nur mehrere Stunden andauern, wie z.B. die GSM-R-Störung am 23. Juni 2026. Diese werden über das Anreizsystem und die Minderung entsprechend behandelt.

Bei einer festgelegten Großstörung ermitteln wir automatisiert, welche Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Verkehre betroffen sind. Allen betroffenen EVU bieten wir eine Zahlung auf mögliche Schadensersatzansprüche an. Sie müssen uns die einzelnen Zugfahrten dafür nicht gesondert melden.

Berechnungsgrundlage

Grundlage der angebotenen Zahlung sind Ihre vertraglich vereinbarten Trassen für den festgelegten Störungszeitraum auf dem betroffenen Streckenabschnitt. Wir stellen Ihnen eine Übersicht der berücksichtigten Trassen und des daraus ermittelten Kompensationsbetrags zur Verfügung.

Maßgeblich sind der Zeitraum und der Streckenabschnitt, die wir für die jeweilige Großstörung festlegen. Verkehre im Zusammenhang mit Baumaßnahmen und Lokfahrten können wir von der Kompensation ausschließen.

Grundsätzliches Vorgehen

  • Wir legen im Großstörungsfall den Zeitraum und den betroffenen Streckenabschnitt im Benehmen mit den Fachverbänden des Eisenbahnsektors fest.
  • Wir ermitteln die betroffenen Verkehre automatisiert anhand der vertraglich vereinbarten Trassen.
  • Sie erhalten den ermittelten Betrag ohne gesonderte Anforderung per E-Mail. Diesen Betrag können Sie uns in Rechnung stellen.

Rechtliche Einordnung

Das Angebot erfolgt freiwillig. Wir erkennen damit keine Rechtspflicht oder Haftung dem Grunde nach an. Wir rechnen die Zahlung auf Schadensersatzansprüche (individuell oder freiwillige Selbstverpflichtung) aus demselben Schadensereignis an. Sollten Sie weitere Ansprüche geltend machen, prüfen wir diese im Einzelfall und unabhängig von diesem vereinfachten Verfahren.