Artikel: Endgültiger Netzfahrplanentwurf 2027 der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung: Ergänzender Vorbehalt für Trassenangebote ab 17. August 2026
Am 17. August 2026 veröffentlichen wir den ENP der 1. NEP.
Aufgrund eines Beschlusses der BNetzA vom 13. Juli 2026 (BK10-26-0163-Z), der auf eine Beschwerde eines Zugangsberechtigten vom 30. April 2026 zu Trassenanmeldungen zurückgeht, stehen sämtliche angebotene Trassen unter einem ergänzenden Vorbehalt. Der Vorbehalt ergibt sich aus dem Begleitschreiben zum ENP der 1. NEP.
Infolge des Beschlusses sind weitere Abstimmungen, auch mit anderen Infrastrukturbetreibern, erforderlich geworden. Aufgrund der nachträglich einzulegenden Trassen können noch Koordinierungs-, Streitbeilegungs- bzw. Entscheidungsverfahren erforderlich werden. Die davon betroffenen Zugangsberechtigten informieren wir unverzüglich.
Die Trassen werden aktuell schnellstmöglich bearbeitet, im Anschluss wird die BNetzA über etwaige beabsichtigte Trassenablehnungen aus diesen Verfahren unterrichtet.
Die Frist zur Annahme der Trassenangebote zum ENP der 1. NEP von fünf Arbeitstagen gemäß Ziffer 4.2.1.14 der INB 2027 bleibt unberührt und beginnt nach Übermittlung des jeweiligen Trassenangebots.
Über die Aufhebung der Vorbehalte werden wir Sie gesondert informieren.