Rückwirkende TPS-Abrechnung: Ende August werden zwei Monate rückwirkend neu abgerechnet

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20. August 2026, 14:50 Uhr
Ende August werden die Monate Januar und Februar 2026 rückwirkend mit den am 22. Juli 2026 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) für das Netzfahrplanjahr 2026 neu beschiedenen Entgelten korrigiert.

Wie in unserer Infoveranstaltung am 30. Juli 2026 kommuniziert und in unserer Kund:inneninfo vom 6. August angekündigt, informieren wir Sie hiermit über die Monate, die wir im August rückwirkend korrigieren.

Wir werden Ende August die Monate Januar 2026 und Februar 2026 rückwirkend mit den jüngst von der BNetzA genehmigten neuen Entgelten für 2026 abrechnen.

Die beiden Rechnungen werden Ihnen in Kalenderwoche 35 über den Rechnungsbahnhof zur Verfügung gestellt.

In den Rechnungen werden die ursprünglich abgerechneten Trassenkilometer sowie bereits vorgenommene Korrekturen der Folgemonate enthalten sein.

Das Zahlungsziel für die korrigierten Rechnungen haben wir auf 30 Tage ausgeweitet. Bitte beachten Sie, dass auf den Rechnungen weiter das Standardzahlungsziel von 14 Tagen stehen wird. Aus technischen Gründen war es uns leider nicht möglich, dies kurzfristig anzupassen. Für die regulären Monatsabrechnungen gilt weiterhin unser Standardzahlungsziel von 14 Tagen.

Weiterführende Informationen zur rückwirkenden Abrechnung haben wir Ihnen ebenfalls auf der Startseite im Rechnungsbahnhof zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie die Präsentation aus unserer Infoveranstaltung zur rückwirkenden TPS-Abrechnung vom 30. Juli 2026, sowie ein FAQ mit Antworten auf die im Termin gestellten Fragen.

Eine entsprechende Information, für wie viele vergangene Monate des Jahres 2026 wir im September eine rückwirkende Abrechnung vornehmen werden, erhalten Sie rechtzeitig vor dem Abrechnungslauf.