Kurzfristiger Schwellenwechsel auf VzG 6340 zwischen Melsungen und Körle vom 15. September 2026 bis 23. September 2026

Zum Inhalt springen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung beim StationsAnzeiger

20. August 2026, 15:25 Uhr
Die VzG-Strecke 6340 zwischen Melsungen und Körle (auf der Achse Bebra – Gunterhausen gelegen) ist vom 15. September 2026 bis 23. September beeinträchtigt. Vom 16. September, 7 Uhr bis 21. September, 7 Uhr ist der Abschnitt voll gesperrt. Davor und danach finden eingleisige Sperrungen statt.

Aufgrund eines kurzfristig notwendigen Schwellenwechsel muss die Strecke 6340 zwischen Melsungen und Körle im September länger als bisher geplant gesperrt werden. Die bereits eingeplante Totalsperrung von Freitag, 18. September 2026, 21 Uhr bis Montag, 21. September 2026, 5 Uhr muss verlängert werden. 

Der neue geplante Sperrzeitraum ist vom 16. September 2026, 7 Uhr bis 21. September 2026, 7 Uhr.

Außerdem kommen zusätzliche eingleisige Sperrungen hinzu:

  • 15. September 2026, 7 Uhr bis 16. September 2026, 7 Uhr
  • 21. September 2026, 7 Uhr bis 22. September 2026, 6 Uhr

Die ursprünglich im Anschluss an den Totalsperrungszeitraum geplante Nachlauf-Langsamfahrstelle mit 70 km/h wird verschoben und läuft vom 22. September 2026, 6 Uhr bis zum 23. September 2026, 6 Uhr.

Durch die Sperrung sind die Linien RT5, RB5 und RE5 betroffen und müssen in diesem Abschnitt durch Schienenersatzverkehr ersetzt werden. Ebenfalls betroffen sind die Züge der IC-Linie 51 sowie der Güterverkehr zwischen Kassel und Bebra.

Beim Ausbleiben dieser Maßnahme werden dort kurzfristig betriebliche Einschränkungen eingerichtet werden müssen (Langsamfahrstellen mit 20 km/h, je nach Fehlerbild auch Sperrungen möglich), die die Streckenkapazität sehr stark einschränken würden. Das Verkehrsprogramm wäre mit den daraus folgenden betrieblichen Einschränkungen nicht mehr fahrbar.

Es handelt sich somit um eine Maßnahme nach Abschnitt 10 Abs. 1 Ril Anstrich 3 der 402.0305, d.h. dass die neue BKE hinsichtlich der BKE-Kategorie entsprechenden Konsultationsphase auf Grund der sich dadurch ergebenden späteren Realisierungszeiträume mit nicht zu vertretenden Nachteilen für Lebensdauer oder Zustand der Infrastruktur verbunden wäre.

Die erforderliche Konsultation dieser neuen baubedingten Kapazitätseinschränkung findet bis 21. August 2026 statt. 

Zugangsberechtige / EVU haben die Möglichkeit während dieses Zeitraums Stellungnahmen unter KKM.Stellungnahme_RegionMI@deutschebahn.com abzugeben.