Veröffentlichung: Leistungsniveau gemäß Anlage 7 Ziff. 2 lit. h) zu § 39 Abs. 2 ERegG

Zum Inhalt springen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung beim StationsAnzeiger

27. August 2026, 12:50 Uhr
Ab sofort steht Ihnen das gemäß Anlage 7 Ziff. 2 lit. h) zu § 39 Abs. 2 ERegG zu veröffentlichende Leistungsniveau auf unserer Internetseite als Download zur Verfügung.

Gemäß Anlage 7 Ziff. 2 lit. h) zu § 39 Abs. 2 ERegG sind wir dazu verpflichtet, das von den Eisenbahnverkehrsunternehmen im Jahresdurchschnitt erzielte Leistungsniveau zu veröffentlichen.

Das Dokument steht Ihnen ab sofort über den nebenstehenden Link als Download zur Verfügung.