Artikel: Erste Bilanz und häufig gestellte Fragen nach vier Wochen Versand von Grobplanungsergebnissen (GPE)
Die neuen Fahrplanprodukte für den unterjährigen Bau sind mit dem Versand der ersten Grobplanungsergebnisse (GPE) am 24. August 2026 planmäßig gestartet. Seitdem wurden rund 150.000 Züge, davon allein 60.000 in der aktuellen Woche, über die GPE ausgeregelt und mit einer Fristigkeit von über 96% versendet. Auch technisch verlief die Einführung sehr stabil – sowohl bei DB InfraGO als auch bei der Anbindung der Schnittstellenpartner.
Trotz intensiver Vorbereitung traten vereinzelt IT-Fehler auf, die überwiegend bereits behoben sind. Die größere Veränderung betrifft jedoch die fachliche Einführung der neuen Fahrplanprodukte und der dazugehörigen Prozesse. Nach vier Wochen gemeinsamer Erfahrung mit unseren Kund:innen beantworten wir nachfolgend häufig gestellte Fragen, insbesondere zu unerwarteten Inhalten in GPE.
Die nächste EVU-Informationsveranstaltung zur Vertiefung unterjährigen Baufahrplan findet am 1. Oktober 2026 statt. Dort gehen wir auf weitere häufig gestellte Fragen ein. Bei Fragen rund um das neue Fahrplanprodukt GPE wenden Sie sich gerne auch an den Support unter ARTKOM-Support@deutschebahn.com.
Frage 1: Die Zuordnung von baubedingten Kapazitätseinschränkungen (BKE) an meinem GPE ist nicht plausibel. Es sind zu viele, keine oder unbekannte BKE genannt. Wie wird dies korrigiert?
Antwort 1: Wir erstellen die GPE auf Basis der in den Konstruktionssystemen enthaltenen baubedingten Kapazitätseinschränkungen. Insofern spiegeln die im GPE enthaltenen Angaben die Auswirkungen des Baugeschehens auf den Zug korrekt wider.
Die fachliche Bewertung kann also anhand der im jeweiligen GPE dargestellten Auswirkungen auf die Zugtrasse erfolgen. Sofern aus Sicht der betroffenen Zugangsberechtigten Unstimmigkeiten oder weitere Auswirkungen bestehen, bringen Sie diese bitte im Rahmen der vorgesehenen Stellungnahme zum GPE ein.
Abweichungen im Vergleich zu den in den GPE genannten BKE oder nicht zugeordnete BKE können folgende Gründe haben:
- Durch die IT-gestützte Zuordnung können in den GPE teilweise auch BKE erscheinen, die die jeweilige Zugtrasse nicht direkt beeinflussen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine BKE in einer Betriebsstelle beginnt oder endet und der Zug diese Betriebsstelle zwar durchfährt, die betroffene Strecke aber nicht unmittelbar nutzt. Ebenso kann ein Zug den Bereich einer BKE durchfahren, ohne dass die BKE zu diesem Zeitpunkt wirksam ist. Beispiel: Der Zug verkehrt tagsüber über den betreffenden Streckenabschnitt, der erst nachts gesperrt ist.
- Aufgrund eines technischen Fehlers wurden nicht alle BKE den jeweiligen GPE zugeordnet. Dadurch entstanden einzelne GPE ohne BKE-Zuordnung. Die Ursache ist identifiziert, die Behebung wurde eingeleitet. Wir arbeiten mit hoher Priorität daran, den Fehler schnellstmöglich zu beseitigen. Damit die Schnittstellenpartner die GPE dennoch importieren können, wurde der Hinweis „KEINEBKEVORHANDEN“ aufgenommen. Der GPE-Versand erfolgte weiterhin korrekt, da die BKE intern vorhanden ist
Frage 2: Wieso fehlen alternative Zugcharakteristiken aus meiner Vertragstrasse am GPE?
Antwort 2:Aufgrund eines IT-Fehlers fehlten die alternativen Zugcharakteristiken im GPE. Der Fehler wurde am 04. September 2026 behoben. Seitdem enthalten die versendeten GPE die alternativen Zugcharakteristiken.
GPE, die vor dem 4. September 2026 versendet wurden, werden im FPE korrigiert.
Frage 3: Meine GPE enthalten räuml. und/oder zeitl. Inkonsistenzen. Wann werden diese behoben?
Antwort 3:Mit Einführung der neuen Fahrplanprodukte GPE und FPE im unterjährigen Bau lassen sich räumliche und zeitliche Inkonsistenzen in der Bauausregelung nicht sofort vollständig beheben. Im Fahrplan 2027 können daher im GPE weiterhin räumliche und zeitliche Inkonsistenzen auftreten.
Im Feinplanungsergebnis (FPE) und in der zugehörigen netzausgelösten Änderung (NAÄ) treten keine räumlichen Inkonsistenzen mehr auf. Zeitliche Inkonsistenzen lassen sich im Fahrplan 2027 in FPE und NAÄ noch nicht vollständig ausschließen. Die entsprechende Regelung findet sich in Ril 402.0305, Abschnitt 8 „Vierte Konsultationsphase“, Absatz (13).