Schadensportal Trasse: Neue Exportfunktionen und erste Abrechnung

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24. September 2026, 14:15 Uhr
Spätestens ab 15. Oktober 2026 stehen unseren Zugangsberechtigten im Schadensportal Trasse zwei Exportfunktionen zur Verfügung. Die erste automatische Abrechnung über das Portal erfolgt im Dezember 2026 direkt per E-Rechnung.

Seit dem 3. August 2026 nutzen Zugangsberechtigte das Schadensportal Trasse für die Abwicklung der ZvF-Pauschalen und der ZvF-Strafzahlungen. 

Geplantes Update mit Exportfunktionen

Seitdem haben wir zahlreiche Rückmeldungen von Ihnen erhalten und daraus Verbesserungen abgeleitet. 

Unter anderem stellen wir Ihnen spätestens ab 15. Oktober 2026 zwei Exportfunktionen bereit:

Mit dem Vorgangs-Export laden Sie Ihre Vorgänge als Excel-Datei herunter und können sie in Ihren eigenen Systemen weiterverarbeiten. Bisher können Sie Ihre Vorgänge ausschließlich in der Portalansicht einsehen. Bei einer großen Zahl an Vorgängen ist das aufwendig. Das haben uns viele von Ihnen zurückgemeldet.

Der Export der ZvF mit Ausnahmetatbestand nach Annex VII zeigt Ihnen, für welche ZvF ein Ausnahmetatbestand vorliegt. Für diese ZvF ist keine Nacherfassung möglich. Mit dem Export können Sie das vorab prüfen und sich den Aufwand einer Nacherfassung ersparen. Gleichzeitig kennzeichnen wir solche Fälle bei der Eingabe direkt im Formular.

Erste Abrechnung

Mit der Kund:inneninformation vom 17. September 2026 haben wir Sie darüber informiert, dass wir voraussichtlich zum 1. Dezember 2026 auf E-Rechnung umstellen. Deshalb rechnen wir über das Schadensportal Trasse erstmals im Dezember 2026 automatisch ab – direkt per E-Rechnung. Für die Abrechnung gilt:

  • Die Abrechnung erfolgt parallel zu der regulären Trassenabrechnung. Die Rechnungsdokumente erhalten Sie analog per Download im Rechnungsbahnhof. Es erfolgt eine Auszahlung, keine Verrechnung.
  • Maßgeblich ist das Datum, an dem der Vorgang entstanden ist: bei pauschalen ZvF Ihre Einreichung, bei automatisch angelegten ZvF die Erstellung aus den bereitgestellten Daten.
  • Abgeschlossene Vorgänge bis einschließlich zum 20. eines Monats werden im Folgemonat abgerechnet.
  • Vorgänge ab dem 21. eines Monats werden im übernächsten Monat abgerechnet.
  • Eine Korrektur können Sie jederzeit vor der Abrechnung einstellen. Ist sie bis zum Monatsletzten vor dem geplanten Abrechnungslauf von uns geprüft, bleibt es beim regulären Abrechnungstermin. Andernfalls erfolgt die Abrechnung im Monat, nachdem das Ergebnis der Korrektur vorliegt.
  • Vorgänge, die sich zum Zeitpunkt des Laufs noch in Prüfung befinden, sind vom Lauf ausgeschlossen. 

Nacherfasste Vorgänge unterliegen nicht dem Stichtag zum 20. Sie werden abgerechnet, sobald wir die Nacherfassung geprüft haben, und gehen in den nächsten Abrechnungslauf ein.