Sperrungen im Bahnhof Mainz Römisches Theater 2027

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01. Oktober 2026, 16:00 Uhr
Im Bahnhof Mainz Römisches Theater werden im Oktober, November und Dezember 2027 Gleise gesperrt. Bitte berücksichtigen Sie die notwendigen Fahrplanänderungen.

Im Bahnhof Mainz Römisches Theater ist eine nachhaltige Stabilisierung des Untergrunds unter den Gleisen 403 und 404 notwendig. Ziel ist es, ein weiteres Absenken des Untergrunds und zusätzliche Langsamfahrstellen zu vermeiden sowie eine bestehende Langsamfahrstelle und ihren negativen Einfluss auf die Pünktlichkeit zu beseitigen. Dafür werden zunächst die Gleise 401 und 402 ab dem 17. Oktober 2027 für 48 Stunden gesperrt, um die Entwässerung der Baustelle zu installieren. Vom 19. Oktober bis zum 16. November 2027 werden anschließend die Gleise 403 und 404 für die Arbeiten zur Untergrundstabilisierung gesperrt. Auf einer Länge von 105 Metern werden eine Planumsschutzschicht eingebaut und eine Tiefenentwässerung hergestellt. Die Arbeiten sind besonders aufwendig, da auch die denkmalgeschützten Fundamente aus römischer Zeit berücksichtigt werden müssen. Während der Baumaßnahmen sind die von Mainz in Richtung Frankfurt bzw. Worms führenden Streckengleise der VzG-Strecken 3520 und 3522 gesperrt. Auf diesen Strecken fahren die Züge daher im Gleiswechselbetrieb. Durch die eingeschränkte Streckenkapazität wird es auch zu Teilausfällen und Umleitungen in allen Verkehrsarten kommen. Zum Abschluss der Maßnahme werden die Gleise 403 und 404 vom 9. bis zum 11. Dezember 2027 erneut für ein Durcharbeiten der Gleise gesperrt.

Aktuell besteht eine nachteilige Kombination aus einem schlecht tragfähigen Untergrund und schlecht abgeleitetem Wassereintrag. Die Situation wird permanent durch ein Messsystem beobachtet. Bei Alarmen sind sofortige betriebliche Maßnahmen in Form von Langsamfahrstellen oder Sperrungen einzurichten, die nur durch kurzfristig durchgeführte Instandhaltungsmaßnahmen wieder aufgehoben werden können. Es ist damit zu rechnen, dass derartige Alarme bis zur Durchführung der Stabilisierungsmaßnahme mehrmals pro Jahr auftreten können und jeweils eine Sperrung von mehreren Stunden bis hin zu einigen Tagen zur Folge haben – mit der Folge von Umleitungen bzw. (Teil-)Ausfällen. Sollte der Einsatz einer Stopfmaschine nötig werden, müssten außerdem der nahegelegene Bahnübergang und die Rettungswege ausgebaut werden. Die prozesskonforme Konsultation und der sich daraus ergebende spätere Realisierungszeitraum der Stabilisierungsmaßnahme wäre also mit nicht zu vertretenden Nachteilen für Lebensdauer oder Zustand der Infrastruktur verbunden. Daher wird gemäß Richtlinie 402.0305 Abschnitt 9 Absatz 1 dritter Anstrich von den regulären Fristen abgewichen. Die erforderlichen Fahrplanänderungen werden den Zugangsberechtigten gemäß den geltenden Prozessen kommuniziert.

Die erforderliche Konsultation dieser neuen baubedingten Kapazitätseinschränkung findet bis zum 2. Oktober 2026 statt. Zugangsberechtigte /Eisenbahnverkehrsunternehmen haben die Möglichkeit während dieses Zeitraums Stellungnahmen unter KKM.Stellungnahme_RegionMI@deutschebahn.com abzugeben.