Marktsegmente im Schienengüterverkehr (SGV)

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Artikel: Marktsegmente im Schienengüterverkehr (SGV)

Im Schienengüterverkehr (SGV) gewährleisten fünf Segmente eine marktorientierte Entgeltbildung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit vier dieser Segmente um planerische und betriebliche Charakteristika zu ergänzen. Die Entgelthöhen im SGV befinden sich auf der Seite der jährlich gültigen Trassenpreissysteme, die über nebenstehenden Link erreicht werden kann.

Marktsegmente SGV
Marktsegmente SGV
Quelle: DB InfraGO AG


Standard

Alle Trassennutzungen des SGV, die nicht den Marktsegmenten „Sehr schwer“, „Gefahrgutganzzug“, „Güternahverkehr“ oder „Lokfahrt“ zuzuordnen sind, werden dem Marktsegment „Standard“ zugeordnet.

Ende des Expander-Inhaltes
Sehr schwer

Das Marktsegment „Sehr schwer“ umfasst alle Trassennutzungen des SGV, bei denen das Wagenzuggewicht 3.000 Tonnen überschreitet.

Ende des Expander-Inhaltes
Gefahrgutganzzug

Das Marktsegment „Gefahrgutganzzug“ umfasst alle Trassennutzungen des SGV, bei denen der jeweilige Zug ausschließlich gefährliche Güter transportiert und

  • auf einer Trasse weiter als 75 km fährt oder eine Wagenzuglänge von über 370 Meter aufweist (ansonsten: Segment „Güternahverkehr“) oder
  • das Wagenzuggewicht 3.000 Tonnen nicht überschreitet (ansonsten: Segment „Sehr schwer“).
Ende des Expander-Inhaltes
Güternahverkehr

Das Marktsegment „Güternahverkehr“ umfasst alle Trassennutzungen, bei denen der jeweilige Zug auf einer Trasse nicht weiter als 75 km fährt, eine Wagenzuglänge von maximal 370 Metern aufweist und das Wagenzuggewicht 3.000 Tonnen nicht überschreitet. Das Marktsegment umfasst auch den ausschließlichen Transport von gefährlichen Gütern, wenn die vorgenannten Kriterien erfüllt sind. 

Ende des Expander-Inhaltes
Lokfahrt

Das Marktsegment „Lokfahrt“ umfasst Trassennutzungen des SGV mit Lokomotiven sowie Baumaschinen einschließlich deren betrieblich nicht kuppelbarer integraler Bestandteile (z. B. Gleisstopfmaschinen). Es dürfen keine kuppelbaren Wagen Bestandteil der Zugkonfiguration sein.

Ende des Expander-Inhaltes
Planerische Charakteristika „Z-Flex“ und „R-Flex“

Zu den planerischen Charakteristika zählen die zeitliche Flexibilität „Z-Flex“ und die räumliche Flexibilität „R-Flex“, die allen SGV-Trassen im Netzfahrplan mit Ausnahme des Segments „Lokfahrt“ zur Verfügung stehen. Die Zugangsberechtigten ordnen sich im Rahmen ihrer Trassenanmeldung selbst diesen Segmenten zu. Die Zuordnung kann nur für die gesamte Trasse und nur für ein Segment erfolgen, und zwar entweder für das Segment „Z-Flex“ oder „R-Flex“.

Zusatz „Z-Flex“

In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Z-Flex“ gewährt der Zugangsberechtigte der DB InfraGO AG eine zeitliche Flexibilität hinsichtlich der Fahrplankonstruktion von +/- 120 Minuten in Bezug auf den Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt und jeden bestellten Haltezeitpunkt, d.h. insgesamt ergibt sich ein Konstruktionsspielraum von 240 Minuten. Dafür erhält der Zugangsberechtigte eine Reduktion des Trassenentgelts in Höhe von 0,20 € pro Trassenkilometer.

Zusatz „R-Flex“

In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „R-Flex“ gewährt der Zugangsberechtigte der DB InfraGO AG zusätzlich zur zeitlichen Flexibilität analog dem Segment „Z-Flex“ eine räumliche Flexibilität in der Fahrplankonstruktion hinsichtlich sämtlicher möglicher Laufwege bei Beibehaltung des Start- und Zielpunktes. Räumlich bindend für die Trassenkonstruktion sind ausschließlich Start- und Zielpunkt.

Enthält die Trassenanmeldung Verkehrshalte für die Trassenkonstruktion, liegt keine räumliche Flexibilität vor. Ausnahmen gelten bei folgenden Voraussetzungen:

  • die Trasse überschreitet eine Fahrzeit von vier Stunden und
  • für jeden vollen vier-Stunden-Fahrzeitraum wird maximal ein Verkehrshalt – ohne Angabe einer konkreten Zeit – angemeldet und als Haltegrund wird ausschließlich Personalwechsel oder ein Lokführer-Erholungshalt angegeben.

Für die Gewährung der räumlichen Flexibilität erhält der Zugangsberechtigte eine Reduktion des Trassenentgelts in Höhe von 0,20 € pro Trassenkilometer.

Ende des Expander-Inhaltes
Betriebliche Charakteristika „Schnell“ und „Express“

Den Marktsegmenten „Standard“, „Gefahrgutganzzug“ und „Güternahverkehr“ steht im Netzfahrplan und im Gelegenheitsverkehr die Möglichkeit offen die Zusätze „Schnell“ oder „Express“ für die gesamte Trasse zu wählen und damit eine besondere betriebliche Behandlung zu erhalten. Hierfür wird ein Aufschlag zum Trassenentgelt fällig.

Zusatz „Schnell“

Zügen in den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Schnell“ wird Vorrang in der betrieblichen Durchführung vor allen Zügen der Marktsegmente des SGV gewährt mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und anderen Zügen mit dem Zusatz „Express“ bzw. „Schnell“. Diese Priorisierung wird mit 0,60 € pro Trassenkilometer berechnet.

Zusatz „Express“

Zügen in den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Express“ wird Vorrang in der betrieblichen Durchführung vor allen Zügen gewährt mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und Zügen des SPFV mit dem Zusatz „Express“ sowie anderen Zügen des SGV mit dem Zusatz „Express“. Pro Trassenkilometer wird hierbei ein Aufschlag von 2,20 € berechnet.

Ende des Expander-Inhaltes

Detaillierte Informationen zu den Marktsegmenten im SGV befinden sich in Kapitel 5.3.4 der NBN.