Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Nutzungsbedingungen 2026 (15.12.2024-15.01.2025)
Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2026
Wie mit der Kundeninformation vom 12.12.2024 bekannt gegeben, beabsichtigen wir die INB 2026 unterjährig zu ändern.
Die Änderungen umfassen:
Richtlinie 402.0203A02 Absatz 7
Mit Wirkung zum Fahrplan 2025/26 wird das Instrument der verbindlichen Pufferzeit eingeführt. Es ist davon auszugehen, dass die Einführung der verbindlichen Pufferzeit mit einem Anstieg an konfliktbehafteten Trassenanmeldungen einhergeht. Die DB InfraGO AG beabsichtigte für Konflikte aufgrund von verbindlichen Pufferzeiten auf für überlastet erklärten Schienenwegen (ÜLS) ausschließlich eine vereinfachte Koordinierung durchzuführen, dies wurde jedoch mit dem Beschluss BK10-24-00395_Z vom 22.11.2024 von der Bundesnetzagentur abgelehnt. Somit muss auch bei Konflikten auf ÜLS aufgrund von verbindlichen Pufferzeiten eine komplexe Koordinierung durchgeführt werden. Da die Anzahl dieser komplexen Koordinierungen nicht vorhersehbar ist und die Erstellung des Netzfahrplans innerhalb des Fristenrahmens der Ziffer 4.2.1.3 der INB 2026 zu erfolgen hat, werden mit den beabsichtigten Änderungen in der Richtlinie 402.0203A02 Anpassungen zum Hochlauf der verbindlichen Pufferzeit bei ÜLS vorgenommen.
Die Änderungen treten zum 15.12.2024 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft. Die vorläufige Inkraftsetzung ist erforderlich, da andernfalls eine wesentliche Beeinträchtigung des Regulierungsziels der Wahrung der Interessen der Zugangsberechtigen auf dem Gebiet der Eisenbahnmärkte bei der Förderung und Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs in den Eisenbahnmärkten gemäß § 3 Nr. 2 ERegG infolge einer verspäteten Erstellung des Netzfahrplans 2025/26 eintreten würde. Weitere Einzelheiten hierzu sind den Unterlagen im Stellungnahmeverfahren zu entnehmen.
Die aktuell gültigen INB 2026 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 15.01.2025 die Möglichkeit zu den beabsichtigten Änderungen der INB 2026 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen erfolgen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.
Die aktuell gültigen INB werden auf unserer Internetseite über folgenden Link zur Verfügung gestellt: