Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Nutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (NBN/INB) 2024/2025 (21.11.2024-23.12.2024)
Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) 2024 und der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2025
Wie mit der Kundeninformation vom 21.11.2024 bekannt gegeben, beabsichtigen wir die NBN 2024 & INB 2025 unterjährig zu ändern.
Die Änderungen betreffen:
Neuaufnahme der Ziffer 3.3.4.7.6 „Pauschalierte Schadensregulierung bei reinen Vermögensschäden“ (NBN 2024 und INB 2025)
Die Selbstverpflichtung ist ein freiwilliges Instrument der DB InfraGO AG, um den in den letzten Jahren gestiegenen Schadenersatzforderungen aus Vermögensschäden der Eisenbahnverkehrsunternehmen Rechnung zu tragen. Die beabsichtigte Regelung tritt gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 21. November vorläufig in Kraft.
Neuaufnahme Ziffer 6.4.1.2 „Bereitstellung von Meldungen zum Zuglauf gem. TAF/TAP TSI“ (INB 2025)
Die DB InfraGO AG beabsichtigt im März 2025 die Einführung des Betriebsdatenverteilers im Rahmen des Programms PRISMA (Programm Re-Design Informations-Systeme Betrieb und Modernisierung der Architektur).
Die Änderung ist aufgrund des Einführungstermins des Betriebsdatenverteilers unterjährig erforderlich, um den Zugang zum System und zu den Daten zu regeln und zu beschreiben.
Zugangsberechtigte haben bis zum 23.12.2024 die Möglichkeit zu den beabsichtigten Änderungen der NBN 2024 und INB 2025 Stellung zu nehmen.
Stellungnahmen erfolgen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.
Die aktuell gültigen NBN/INB werden auf unserer Internetseite über folgenden Link zur Verfügung gestellt: