Abgabe von Infrastruktur

Zum Inhalt springen

Artikel: Abgabe von Infrastruktur

Die DB InfraGO AG bietet Infrastruktureinrichtungen zur Übernahme und zum Weiterbetrieb an.

Die Grundlage für die Abgabe von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen ergibt sich aus § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).

Zurzeit liegen zwei Ausschreibungen vor:

Geschäftsbereich Fahrweg: Ausschreibung der Serviceeinrichtung, Gleise 9 sowie 40 - 43 im Bahnhof Rottweil der DB InfraGO AG vom 12.04.2024 bis 12.07.2024

Geschäftsbereich Personenbahnhöfe: Ausschreibung der Serviceeinrichtung, Bahnsteig 1 und 2 des Personenbahnhofs Weidenbach der DB InfraGO AG vom 10.05.2024 bis 10.08.2024