Artikel: Verschiebung Abrechnungstermin rückwirkende Abrechnung der 20 Stunden-Züge
Die rückwirkende Abrechnung der 20-Stunden-Züge der Netzfahrplanperioden 2017/2018, 2019/2020 und 2020/2021 wird wie angekündigt per separater Rechnung erfolgen. Die Rechnungsstellung war ursprünglich für die Netzfahrplanperiode 2017/2018 mit der Schlussrechnung für den Abrechnungsmonat Oktober Anfang November 2021 vorgesehen. Abweichend dazu wird die Abrechnung aller Jahresscheiben im März 2022 mit der Schlussrechnung für den Abrechnungsmonat Februar gesamthaft erfolgen.
Ferner wird es für die einzelnen Jahresscheiben eine zeitliche Staffelung für die Zahlungsziele geben, die durch die Verschiebung zum Teil nochmal ausgeweitet wurden:
- Das Zahlungsziel der 20 Stunden-Züge der Netzfahrplanperiode 2017/2018 wird vom 30. Juni 2022 auf den 30. September 2022 erweitert.
- Das Zahlungsziel der 20 Stunden-Züge der Netzfahrplanperiode 2019/2020 bleibt der 31. Dezember 2022.
- Das Zahlungsziel der 20 Stunden-Züge der Netzfahrplanperiode 2020/2021 wird vom 30. Juni 2023 auf den 30. September 2023 erweitert.
Durch die zeitliche Staffelung und erweiterten Zahlungsziele wollen wir als DB Netz AG den Zugangsberechtigten und EVU die Möglichkeit bieten, finanzielle Belastungen der rückwirkenden Abrechnung zeitlich zu strecken. Für den Fall, dass Sie zum Beispiel für die Bildung einer Rückstellung nähere Informationen zu dem individuell erwartbaren Volumen an Nachberechnungen von 20h-Züge benötigen, stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer mit weiterführenden Informationen gerne zur Verfügung.