Entgelte im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV)

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Hier befinden sich die wesentlichen Neuerungen zum Trassenpreissystem 2026 für den SPFV inklusive der gültigen Entgelte 2026.

Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 11. Dezember 2025 das Trassenpreissystem (TPS) 2026 genehmigt. Im SPFV kommt es zu einer Absenkung von 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Liste der Entgelte des TPS 2026 können Sie über nebenstehenden Link erreichen. Im Folgenden befinden sich die wesentlichen Neuerungen gegenüber dem TPS 2025.

Hinweis

Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Der genaue räumliche und zeitliche Nutzungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelnutzungsvertrag einer Trasse. Alle Angaben zu Entgelthöhen sind für den Zeitraum vom 14.12.2025 bis 12.12.2026 gültig. Es gelten ausschließlich die „Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2026“ in Verbindung mit der „Liste der Entgelte“ (Anlage 5.3 der INB 2026).

Entgeltnachlass für baubetroffene Trassen aufgrund einer Generalsanierungsmaßnahme

Zugtrassen des SPFV, die von einer Generalsanierungsmaßnahme betroffen sind und daher einen längeren Umleitungslaufweg nutzen müssen, zahlen ab dem Fahrplanwechsel 2026 ein reduziertes Trassenentgelt. Hierfür wurde eine neue Entgeltregelung eingeführt (Ziffer 5.6.2.3 der INB 2026 in Verbindung mit Anlage 5.6.2.3) mit dem Ziel, Eisenbahnverkehrsunternehmen, die von einer Generalsanierungsmaßnahme betroffen sind, zu entlasten. Das reduzierte Entgelt ergibt sich aus dem regulären Trassenentgelt gemäß Umleitungsweg multipliziert mit einem verkehrsspezifischen Umleitungsfaktor kleiner eins. Dieser Faktor basiert auf den durchschnittlich zurückgelegten Mehrkilometern je Verkehrsart und Generalsanierungsmaßnahme und kann Anlage 5.6.2.3 der INB 2026 entnommen werden. Um den Entgeltnachlass zu erhalten, müssen betroffene Trassen über den Rechnungsbahnhof gemeldet werden.

Weitere Informationen zur neuen Entgeltregelung und eine Kurzanleitung des Meldeprozesses finden Sie nebenstehend als Download.

Ende des Expander-Inhaltes
Neuer Meldeprozess für umlaufbedingte Ausfälle

Damit für unverschuldet ausgefallene Umläufe kein Entgelt abgerechnet wird, besteht ein neuer Meldeprozess betroffener Trassen über den Rechnungsbahnhof. Eine Kurzanleitung hierzu finden Sie nebenstehend als Download.  

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