Allgemeine Informationen zu Regelwerk

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Artikel: Allgemeine Informationen zu Regelwerk

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zu den Regelwerken der DB InfraGO AG und andere Regelwerksthemen.

Zu den betrieblich-technischen Regelwerken zählt die DB InfraGO AG alle Regelwerke und Module, welche verbindlich geltende Bestimmungen für die Nutzung ihrer Eisenbahninfrastruktur enthalten.

Informationen über aktuelle Bezugspreise gedruckter Exemplare sind bei der DB Kommunikationstechnik GmbH erhältlich. Darüber hinaus besteht dort auch die Möglichkeit, sich in den kostenpflichtigen Verteiler der DB Kommunikationstechnik GmbH für die Aktualisierung der Regelwerke aufnehmen zu lassen. Mit der Aufnahme in diesen Verteiler werden dem ZB oder dem einbezogenen EVU ohne weitere Anforderung die ggf. erscheinenden Berichtigungen/Bekanntgaben der Regelwerke übersandt. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter dem Link "Kontakt".

Die DB InfraGO AG hat mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Einigung über das seit 2009 geführte Verfahren zum betrieblich-technischen Regelwerk (BTR) erzielt. Demnach gilt das BTR mit Wirkung ab dem 17. März 2014 wieder als Bestandteil der Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) und der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS). Gleiches gilt für die grenzüberschreitende Bahnstrecken.

Es wurde Einigkeit darüber erzielt, dass beim BTR – insbesondere vor dem Hintergrund vielfach sicherheitsrelevanter Inhalte – Bedarf für einen teils vom Regellauf der SNB und NBS abweichenden Änderungsprozess besteht. In der Regel werden daher die von der DB InfraGO AG beabsichtigten Änderungen des BTR zwischen Dezember und Juni für sämtliche Zugangsberechtigten zur Stellungnahme veröffentlicht. Es können mehrere Stellungnahmeverfahren pro Jahr stattfinden, pro Richtlinie jedoch nur eines. Die endgültige Veröffentlichung ist – wie bislang – im Dezember desselben Jahres vorgesehen.

Bei umfangreichen Änderungen des BTR werden die beabsichtigten Änderungen bis April zur Stellungnahme und im Oktober desselben Jahres endgültig veröffentlicht. Die Änderungen treten jeweils im April des Folgejahres in Kraft und finden Anwendung entweder zum April oder zum kleinen bzw. großen Fahrplanwechsel im Juni oder Dezember des auf die Mitteilung folgenden Jahres.

Kurzfristig notwendige Änderungen, z.B. auf Grund von bindenden Vorgaben des Gesetzes bzw. von Bescheiden, sind nach wie vor auch abweichend von den oben dargestellten Zeitläufen möglich.

Über anstehende Änderungen oder die Möglichkeit Stellung zu geplanten Änderungen nehmen zu können, wird die DB InfraGO AG alle Zugangsberechtigten in schriftlicher oder elektronischer Form informieren. 

Unter dem Navigationspunkt "Aktuelle Stellungnahmeverfahren" finden Sie alle entsprechenden Veröffentlichungen.

Auf der Internetseite "Ausnahmen" stellen wir Ihnen alle verbindlich zu beachtenden Änderungen zum aktuell gültigem betrieblich-technischen Regelwerk zum Download zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Regelungen, welche außerhalb des Änderungsprozesses von betrieblich-technischen Regelwerken eingeführt werden müssen. Ausnahmegenehmigungen zu den betrieblich-technischen Regelwerken werden grundsätzlich nur in folgenden Fällen herausgegeben, wenn:

  • im Rahmen der Sicherheitsverantwortung der DB InfraGO AG Fehler im Regelwerk oder System unaufschiebbar korrigiert werden müssen,
  • rechtskräftige Urteile bzw. bestandskräftige Bescheide der Aufsichtsbehörde(n) umgesetzt werden müssen,
  • bindende Vorgabe aus Gesetzen oder Verordnungen (inkl. TSI) zu erfüllen sind.

Die im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen herausgegebenen Regelungen werden grundsätzlich zu einem späteren Zeitpunkt in das jeweilige betrieblich-technische Regelwerk überführt.

Auf unserer Internetseite "Vorinformation unterjährige Änderungen" geben wir Ihnen einen Überblick über beabsichtigte inhaltliche Schwerpunkte und deren terminliche Umsetzung zukünftig geplanter Aktualisierungen des betrieblich-technischen Regelwerks. Diese Vorschau soll Ihnen als Vorabinformation für Ihre internen Planungen dienen, steht aber noch unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen, welche sich auf Grund von Abstimmungen im Rahmen der Aktualisierungen des entsprechenden Regelwerks sowie von technischen und gesetzlichen Vorgaben, ergeben können.

Archivierte Regeln für die Richtlinie 408.81-89 und 408.91-99

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der archivierten Regeln für die Richtlinie 408.81-89 und 408.91-99.

Alle Regeln der bisherigen Richtlinie 408.01 – 09 B 11/10A sowie 408.11 - 19 B 9, welche interne Prozesse von Eisenbahnverkehrsunternehmen beschreiben, werden als archivierte Regeln in die Modulgruppen

  • Archivierte Regeln; Modulgruppen 408.81 - 89 und
  • Archivierte Regeln; Modulgruppen 408.91 – 99

überführt. Die Inhalte der beiden Modulgruppen sind ab 13.12.2015 nicht mehr netzzugangsrelevant, werden aber als anerkannte Regeln der Technik bis auf weiteres vorgehalten. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sollten beachten, dass diese EVU-Regeln daher nicht ohne weiteres ersatzlos entfallen können, und müssen die Regeln, die sie übernehmen, in eine für das von ihnen eingesetzte Personal geeignete Darstellung überführen.

Ril-Nr.:

Bezeichnung

Gültig ab

Download

408.81-89

Archivierte EVU-Regeln der Ril 408, Modulgruppen 408.81 - 89; Regeln für Mitarbeiter im Bahnbetrieb

13.12.2015

408.8101Z11

Zusätzliche Verweise der S-Bahn Berlin in den örtlichen Zusätzen zur Ril 408.81 - 89

13.12.2015

408.8101Z21

Zusätzliche Verweise der S-Bahn Hamburg in den örtlichen Zusätzen zur Ril 408.81 - 89

13.12.2015

408.91-99

Archivierte EVU-Regeln der Ril 408, Modulgruppen 408.91 - 99; Planungsregeln

13.12.2015


Ende des Expander-Inhaltes
EIU - interne Regeln der Richtlinie 408.01-06 und 408.11-16

Hier erhalten Sie eine Zusammenstellung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) internen Regeln der Fahrdienstvorschrift Richtlinie 408.

Die EIU internen Regeln werden zum Überblick über das Gesamtsystem Bahn bis auf weiteres veröffentlicht. Die Veröffentlichung berechtigt nicht zur Nutzung der Inhalte als eigenes Regelwerk. Die internen Regeln des Eisenbahninfrastrukturunternehmens DB InfraGO AG sind

  • Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 408.01 - 06 und
  • Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 408.11 - 16.

Ril-Nr.

Bezeichnung

Gültig ab

Download

408.01-06

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.01 - 06

12.12.2021

408.0101Z11

Zusätzliche Verweise der S-Bahn Berlin in den örtlichen Zusätzen zur Ril 408.01 - 06

10.12.2017

408.0101Z21

Zusätzliche Verweise der S-Bahn Hamburg in den örtlichen Zusätzen zur Ril 408.01 - 06

10.12.2017

408.11-16

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.11 - 16

12.12.2021

408.01-06

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.01 - 06

15.12.2024

408.01-06Z31

Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin zur Ril 408.01-06

15.12.2024

408.11-16

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.11 - 16

15.12.2024

408.11-16Z31

Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin zur Ril 408.11-16

15.12.2024

Ende des Expander-Inhaltes
Bestellmöglichkeit von Richtlinien ohne Dokumentenschutz

Die DB InfraGO AG stellt den registrierten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), im Rahmen der Erstellung und Aktualisierung von eigenen Regelbüchern, Richtlinien ohne Dokumentenschutz zur Verfügung. Diese können bei dem folgenden Ansprechpartner der DB InfraGO AG angefragt werden. 

Klaus-Dieter Zok

DB InfraGO AG
Fahrdienstvorschrift und Safety (I.NBB 421)

Hinweis zur Verwendung der Richtlinien ohne Dokumentenschutz

Die Richtlinien sind Eigentum der DB InfraGO AG. Eine Verwendung von einzelnen Richtlinienmodulen oder Textpassagen ist nur für die Erstellung der jeweiligen EVU internen Regelbüchern erlaubt. Das EVU muss bei der DB InfraGO AG registriert sein. Die DB InfraGO AG stellt nur einen begrenzten Teil Ihrer Richtlinien ohne Dokumentenschutz zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um ein begrenztes Kundenserviceangebot der DB InfraGO AG welches individuell nach Kundenanfrage behandelt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf dieses Kundenserviceangebot gegenüber der DB InfraGO AG.

Ende des Expander-Inhaltes