Artikel: Allgemeine Informationen zu Regelwerk
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zu den Regelwerken der DB InfraGO AG und andere Regelwerksthemen.
Zu den betrieblich-technischen Regelwerken zählt die DB InfraGO AG alle Regelwerke und Module, welche verbindlich geltende Bestimmungen für die Nutzung ihrer Eisenbahninfrastruktur enthalten.
Informationen über aktuelle Bezugspreise gedruckter Exemplare sind bei der DB Kommunikationstechnik GmbH erhältlich. Darüber hinaus besteht dort auch die Möglichkeit, sich in den kostenpflichtigen Verteiler der DB Kommunikationstechnik GmbH für die Aktualisierung der Regelwerke aufnehmen zu lassen. Mit der Aufnahme in diesen Verteiler werden dem ZB oder dem einbezogenen EVU ohne weitere Anforderung die ggf. erscheinenden Berichtigungen/Bekanntgaben der Regelwerke übersandt. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter dem Link "Kontakt".
Die DB InfraGO AG hat mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Einigung über das seit 2009 geführte Verfahren zum betrieblich-technischen Regelwerk (BTR) erzielt. Demnach gilt das BTR mit Wirkung ab dem 17. März 2014 wieder als Bestandteil der Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) und der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS). Gleiches gilt für die grenzüberschreitende Bahnstrecken.
Es wurde Einigkeit darüber erzielt, dass beim BTR – insbesondere vor dem Hintergrund vielfach sicherheitsrelevanter Inhalte – Bedarf für einen teils vom Regellauf der SNB und NBS abweichenden Änderungsprozess besteht. In der Regel werden daher die von der DB InfraGO AG beabsichtigten Änderungen des BTR zwischen Dezember und Juni für sämtliche Zugangsberechtigten zur Stellungnahme veröffentlicht. Es können mehrere Stellungnahmeverfahren pro Jahr stattfinden, pro Richtlinie jedoch nur eines. Die endgültige Veröffentlichung ist – wie bislang – im Dezember desselben Jahres vorgesehen.
Bei umfangreichen Änderungen des BTR werden die beabsichtigten Änderungen bis April zur Stellungnahme und im Oktober desselben Jahres endgültig veröffentlicht. Die Änderungen treten jeweils im April des Folgejahres in Kraft und finden Anwendung entweder zum April oder zum kleinen bzw. großen Fahrplanwechsel im Juni oder Dezember des auf die Mitteilung folgenden Jahres.
Kurzfristig notwendige Änderungen, z.B. auf Grund von bindenden Vorgaben des Gesetzes bzw. von Bescheiden, sind nach wie vor auch abweichend von den oben dargestellten Zeitläufen möglich.
Über anstehende Änderungen oder die Möglichkeit Stellung zu geplanten Änderungen nehmen zu können, wird die DB InfraGO AG alle Zugangsberechtigten in schriftlicher oder elektronischer Form informieren.
Unter dem Navigationspunkt "Aktuelle Stellungnahmeverfahren" finden Sie alle entsprechenden Veröffentlichungen.
Auf der Internetseite "Ausnahmen" stellen wir Ihnen alle verbindlich zu beachtenden Änderungen zum aktuell gültigem betrieblich-technischen Regelwerk zum Download zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Regelungen, welche außerhalb des Änderungsprozesses von betrieblich-technischen Regelwerken eingeführt werden müssen. Ausnahmegenehmigungen zu den betrieblich-technischen Regelwerken werden grundsätzlich nur in folgenden Fällen herausgegeben, wenn:
- im Rahmen der Sicherheitsverantwortung der DB InfraGO AG Fehler im Regelwerk oder System unaufschiebbar korrigiert werden müssen,
- rechtskräftige Urteile bzw. bestandskräftige Bescheide der Aufsichtsbehörde(n) umgesetzt werden müssen,
- bindende Vorgabe aus Gesetzen oder Verordnungen (inkl. TSI) zu erfüllen sind.
Die im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen herausgegebenen Regelungen werden grundsätzlich zu einem späteren Zeitpunkt in das jeweilige betrieblich-technische Regelwerk überführt.
Auf unserer Internetseite "Vorinformation unterjährige Änderungen" geben wir Ihnen einen Überblick über beabsichtigte inhaltliche Schwerpunkte und deren terminliche Umsetzung zukünftig geplanter Aktualisierungen des betrieblich-technischen Regelwerks. Diese Vorschau soll Ihnen als Vorabinformation für Ihre internen Planungen dienen, steht aber noch unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen, welche sich auf Grund von Abstimmungen im Rahmen der Aktualisierungen des entsprechenden Regelwerks sowie von technischen und gesetzlichen Vorgaben, ergeben können.