Nachtragsplattform (NTP)

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Neu ab Januar 2026 – datenbasierte Nachträge für ein effizientes Nachtragsmanagement

Die bisherige dokumentenbasierte Nachtragsplattform (NTP) wird 2026 durch einen modernen, datenbasierten, KI-gestützten Neuaufsatz ersetzt, der ein effizienteres Vorgehen ermöglicht.​Im Rahmen des partnerschaftlichen Projekts „NTPDataGO“ entwickelt die DB InfraGO AG eine moderne Anwendung für das Nachtragsmanagement der Zukunft - gemeinsam mit Vertretenden der Bauwirtschaft, Planungsbüros, Bahnbauindustrie sowie der Verbände, als auch in den dafür eingerichteten Fachgruppen und dem Technischen Beirat.​

​Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer webbasierten Plattform, auf der Nachträge, Anzeigen und Anordnungen formularbasiert, strukturiert und effizient erfasst sowie ausgetauscht werden können. Dabei werden nicht nur Bauverträge berücksichtigt, sondern auch Ingenieur- und Modulverträge.​

Das Vorhaben erfolgt in mehreren Ausbaustufen. Erste Neuerungen treten ab Januar 2026 in Kraft, weitere folgen in den Jahren 2027 und 2028.​

Sichern Sie sich noch heute Ihren Platz bei der Einführungsveranstaltung (Termine siehe unten).

neue Nachtragsplattform (ab 15. Januar 2026) 

Ende des oberhalb befindlichen Videos

 

Zeitplan für die Einführung 2026 

Update: Aufgrund einer aktuellen Krankheitswelle im Projektteam können wir das ursprünglich geplante Release-Datum am 2. März für den Produktivbetrieb der neuen NTP nicht einhalten. Um trotzdem eine hohe Produktqualität sicherzustellen, müssen wir den Einführungszeitplan wie folgt anpassen:

gezeichnete Hände, die einen Roten Kreis und einen Stift halten. Im roten Kreis steht "NTP".
gezeichnete Hände, die einen Roten Kreis und einen Stift halten. Im roten Kreis steht "NTP".
Quelle: DB InfraGO
  • Ab 15. Januar 2026: Beginn Registrierungsphase für interne/externe Nutzer
  • Ab 31. März 2026 (neu): Start des Produktivbetriebs für Bau- und Modulverträge
  • Ab 18. Mai 2026: Start des Produktivbetriebs für Architekten- und Ingenieurverträge
  • Ab 1. Juli 2026: Freischaltung der NEuPP-Liste auf der neuen NTP
  • Am 30. November 2026: Geplante Abschaltung der alten Nachtragsplattform

Was passiert mit der bisherigen Nachtragsplattform und laufenden Verträgen?

Die bisherige „alte“ Nachtragsplattform wird über den ursprünglich kommunizierten Termin hinaus bis zum 30. November 2026 zur Verfügung stehen.Bitte beachten Sie, dass nach diesem Zeitpunkt kein Zugriff mehr auf die alte Plattform möglich sein wird. Wir empfehlen daher dringend, sämtliche für Sie relevanten Dokumente rechtzeitig zu sichern.Für den Download Ihrer Dokumente stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:

• Funktion „Dokumente herunterladen“ zum Download aller Dokumente eines Vorgangs• Exportfunktion auf Vertragsebene zum Download aller Dokumente eines Vertrages

Die Nutzung beider Funktionen ist im aktuellen Handbuch für Auftragnehmer auf den Seiten 58 bzw. 78 beschrieben.

Wichtiger Hinweis:Alle benötigten Dokumente müssen spätestens bis zum 30. November 2026 vollständig heruntergeladen und lokal gesichert werden. Am 1. Dezember 2026 werden alle Daten gelöscht und sind nicht mehr verfügbar.

Offene Vorgänge, die bis zum 30. November 2026 nicht abgeschlossen sind, müssen im Anschluss per E-Mail (außerhalb der Plattform) abgewickelt werden. 

Termine zur Einführung und Anwendung der neuen NTP

Damit Sie bestmöglich für den Start der neuen Nachtragsplattform vorbereitet sind, bieten wir unterschiedliche Veranstaltungen an. Die ersten beiden Termine haben sich vor allem an die Fachadministratoren Kreditor gewandt, da sie den Schwerpunkt auf die Registrierungsphase gelegt haben. Die Termine im Februar waren für alle Anwenderinnen und Anwender (Bau- und Modulvertrag), da hier die Nutzung der neuen Nachtragsplattform ab März vorgestellt wurde.Die beiden noch offenen Veranstaltungen sind für die Anwendung ab Mai für Architekten- und Ingenieurverträge.

Sie konnten an den vergangenen Terminvorschlägen nicht teilnehmen? Keine Sorge, wir haben den Veranstaltungsinhalt für Sie in den folgenden Videos aufgezeichnet. Die Inhalte der Veranstaltung finden Sie ebenfalls in den hinterlegten Dokumenten.

Offene Sprechstunde:Am 4. Mai 2026 fand erstmals das neue Format „Offene Sprechstunde“ statt. In diesem Termin haben wir die Gelegenheit genutzt, erste Erfahrungen mit der Plattform seit dem Go-Live sowie unseren Umgang mit eingegangenem Feedback gemeinsam zu besprechen.

Darüber hinaus konnten bereits eingereichte Themen und Fragen aufgenommen und diskutiert werden. Aufgrund des positiven Austauschs möchten wir das Format noch einmal anbieten.

Falls Sie vorab Themen für den Termin haben, können Sie diese bitte mit dem Betreff „Sprechstunde – extern“ an ntpdatago@deutschebahn.com einreichen, damit wir den Termin bestmöglich vorbereiten können. 

Aktuell stehen keine Termine zur Externen Sprechstunde für die neue NTP an. Sobald ein neuer Termin geplant ist, werden wir Sie über die bekannten Formate informieren und den Termin hier veröffentlichen.

Einführungsveranstaltungen

#1 Einführungsveranstaltung – Registrierung Fachadministratoren

Ende des oberhalb befindlichen Videos

 

#2 Einführungsveranstaltung – NTP-Anwendung (Bau- & Modulverträge)

Ende des oberhalb befindlichen Videos

 

#3 Einführungsveranstaltung – NTP-Anwendung (Arch./Ing.-Verträge)

Ende des oberhalb befindlichen Videos

Weitere Informationen und Aktuelles über die NTPDataGO

Wichtiger Hinweis zur GAEB-Standardisierung XML 3.3 

Ab dem 1. Januar 2026 ist für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen (Hauptvertrag und Nachtrag) der GAEB-Standard XML 3.3 verpflichtend anzuwenden. Dies haben wir bereits Ende letzten Jahres sowohl über unser Lieferantenportal als auch per Newsletter und auf unserer Webseite kommuniziert. Mit dieser Umstellung folgt die DB AG den aktuellen Entwicklungen der Standardisierung im Bauwesen und stellt sicher, dass eine reibungslose und zukunftssichere Kommunikation zwischen unterschiedlichen AVA-Systemen und Softwarelösungen möglich bleibt.Sollte Ihre Softwarelösung dieses Format noch nicht bereitstellen können, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarehersteller oder informieren Sie sich beim Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e.V. (BVBS, https://www.bvbs.de/) über Möglichkeiten und etwaige Softwareupdates. Darüber hinaus stehen verschiedene Tools und Konverter zur Verfügung, mit denen Sie ältere Formate in das aktuelle GAEB XML 3.3 Format umwandeln können.Aktuell führt der Import von GAEB-Dateien mit enthaltenen Bildern oder einer fehlenden globalen Preiseinheit in EUR dazu, dass ein Nachtrag nicht abgesendet werden kann. Bitte pflegen Sie bei der Erstellung der GAEB-Datei die globale Preiseinheit als “EUR”. Bilder laden Sie bitte nur als Datei im Nachtragsformular.

 

Arbeitsanweisung Standardisierte Dateibezeichnung von Vertragsunterlagen

Ausschreibungsunterlagen, die nach der Vergabe zu Vertragsunterlagen werden, entstehen häufig bei externen Planungsbüros. Damit die Vorgaben der Arbeitsanweisung bereits zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt werden können, wird hier eine Version Nutzung durch Externe bereitgestellt. Den Projekten wird empfohlen, die Unterlagen im Zuge eines Startgesprächs mit dem Externen zu besprechen und zu übergeben.   

Hier die Arbeitsanweisung mit Anlagen (für extern) zum Download:

AA-Dateibezeichnung von VertragsunterlagenDateibezeichnung Anlage 01

Dateibezeichnung Anlage 02

bestehende Nachtragsplattform (bis 30. November 2026)

Downloads

 

Welche Dokumente werden konkret über die Nachtragplattform ausgetauscht?

Für die wechselseitige Übermittlung der nachfolgenden Unterlagen zwischen Auftragnehmerseite und Auftraggeberseite wird zukünftig ausschließlich die Nachtragsplattform verwendet:

  • Mehrkosten-, Bedenken-, Behinderungsanzeige und Anzeige einer Vertragsabweichung
  • Schriftverkehr mit Bezug zu einer Anzeige
  • Nachtragsangebot mit allen Anlagen
  • Nachlieferungen zum Nachtrag
  • Schriftverkehr mit Bezug zu einem Nachtrag
  • Anordnungen
  • Verhandlungsprotokoll zum Nachtrag
  • SAP Abrufbestellung zum Nachtrag
Ende des Expander-Inhaltes
Ab wann müssen Auftragnehmer:innen die Nachtragsplattform nutzen?

Die verpflichtende Nutzung der Nachtragsplattform ist Vertragsbestandteil und wird im Bauvertrag/Modulvertrag geregelt. Alle Bauverträge, welche nach dem 01.01.2018 in ein Ausschreibungsverfahren gehen und Modulverträge ab 01.03.2022 enthalten diese Regelung.

Sollte die Regelung in Ihrem Vertrag nicht vorgenommen sein, besteht die Möglichkeit, die Nachtragsplattform freiwillig im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragspartner:innen zu nutzen. Sollten Sie den Wunsch haben, die Nachtragsplattform auch für vor dem 01.01.2018 bestehende Bauverträge zu nutzen, kontaktieren Sie bitte Ihre:n vertraglich vereinbarte:n Ansprechpartner:in bei der DB AG.

Ende des Expander-Inhaltes
Wie kann man einen Zugriff auf die Nachtragsplattform beantragen?

Bereits heute erhält jede:r Auftragnehmer:in der Deutschen Bahn eine eigene eindeutige Kreditorennummer. Geschlossene Bauverträge/Modulverträge werden dieser Kreditorennummer zugeordnet und auf der Nachtragsplattform dargestellt.

Jede:r Auftragnehmer:in muss für die zugeordnete Kreditorennummer einen oder mehrere Administrator:innen benennen. Die Administratoren übernehmen die weitere Berechtigungsvergabe für die jeweilige Kreditorennummer. Das bedeutet, die Administratoren können beliebige Nutzer:innen für die eigene Kreditorennummer freischalten oder entfernen.

Ende des Expander-Inhaltes
Muss ich das Einmalpasswort bei jeder Anmeldung eingeben oder nur bei der ersten Registrierung?

Das Einmalpasswort wird bei jeder Anmeldung auf der Nachtragsplattform zwingend zur Authentifizierung benötigt. Nach Eingabe Ihres Benutzernamen sowie dem Passwort wird das Einmalpasswort an die in Ihrem Profil hinterlegte Telefonnummer versendet. Das Einmalpasswort ist ein zwingendes Sicherheitsmerkmal zur Anmeldung bei der Nachtragsplattform.

Ende des Expander-Inhaltes
Wie erfolgt die Registrierung von Nutzer:innen auf der Nachtragsplattform?

Wie im "Leitfaden Berechtigungsvergabe" erläutert, können Administratoren des Nutzerzugangs selbstständig neue Nutzer:innen in das Adressbuch der Nachtragsplattform aufnehmen. Wie Sie eine:n neue:n Nutzer:in im Adressbuch der Nachtragsplattform hinterlegen, ist im Videotutorial sowie im „Handbuch für Auftragnehmer“ im Kapitel 2 beschrieben. Die Administratoren des Nutzerzugangs sind für die korrekte Angabe der Daten sowie für die rechtmäßige Zulassung der benannten Anwender:innen verantwortlich.

Ende des Expander-Inhaltes
Ist eine Anmeldung ohne Mobiltelefon möglich? Gibt es eine E-Mail-Benachrichtigung?

Das Einmalpasswort wird bei jeder Anmeldung auf der Nachtragsplattform zwingend zur Authentifizierung benötigt. Es ist ein zwingendes Sicherheitsmerkmal, damit Sie in die Nachtragsplattform gelangen. 

Ende des Expander-Inhaltes

BITTE BEACHTEN SIE:

Die Beantragung eines Administrators oder einer Administratorin für einen Kreditor und die damit verbundene Berechtigung weiterer Nutzer:innen ist erst möglich, wenn der Kreditor oder die Kreditorin mindestens einen Bauvertrag/Modulvertrag geschlossen hat, welcher die Vereinbarung zur Nutzung der Nachtragsplattform enthält. Vorher sind die Kreditoren nicht auf der Nachtragsplattform angelegt und daher können keine Administratoren benannt werden.

Für die Beantragung eines Administratorkontos finden Sie im Downloadbereich rechts den Leitfaden Berechtigungsvergabe.

Bitte besuchen Sie diese Seite regelmäßig, wir werden diese sukzessive um detailliertere Informationen anreichern.

Ihre Fragen zur Nachtragsplattform beantwortet Ihnen gern unser Anwender Support. Die Kontaktdaten finden Sie im Kontaktbereich oben rechts.