Nachtragsplattform (NTP)

Zum Inhalt springen
Neu ab Januar 2026 – datenbasierte Nachträge für ein effizientes Nachtragsmanagement

Die bisherige dokumentenbasierte Nachtragsplattform (NTP) wird 2026 durch einen modernen, datenbasierten, KI-gestützten Neuaufsatz ersetzt, der ein effizienteres Vorgehen ermöglicht.​Im Rahmen des partnerschaftlichen Projekts „NTPDataGO“ entwickelt die DB InfraGO AG eine moderne Anwendung für das Nachtragsmanagement der Zukunft - gemeinsam mit Vertretenden der Bauwirtschaft, Planungsbüros, Bahnbauindustrie sowie der Verbände, als auch in den dafür eingerichteten Fachgruppen und dem Technischen Beirat.​

​Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer webbasierten Plattform, auf der Nachträge, Anzeigen und Anordnungen formularbasiert, strukturiert und effizient erfasst sowie ausgetauscht werden können. Dabei werden nicht nur Bauverträge berücksichtigt, sondern auch Ingenieur- und Modulverträge.​

Das Vorhaben erfolgt in mehreren Ausbaustufen. Erste Neuerungen treten ab Januar 2026 in Kraft, weitere folgen in den Jahren 2027 und 2028.​

Sichern Sie sich noch heute Ihren Platz bei der Einführungsveranstaltung (Termine siehe unten).

neue Nachtragsplattform (ab 15.01.2026) 

Ende des oberhalb befindlichen Videos

Zeitplan für die Einführung 2026 

gezeichnete Hände, die einen Roten Kreis und einen Stift halten. Im roten Kreis steht "NTP".
gezeichnete Hände, die einen Roten Kreis und einen Stift halten. Im roten Kreis steht "NTP".
Quelle: DB InfraGO
  • Januar/Februar 2026: Registrierungsphase für interne und externe Nutzer auf der neuen NTP
  • Ab März 2026: Start des Produktivbetriebs auf der neuen NTP für Bau- und Modulverträge
  • Ab April 2026: Freischaltung der NEuPP-Liste auf der neuen NTP
  • Ab Mai 2026: Start des Produktivbetriebs für Architekten- und Ingenieurverträge auf der neuen NTP

Was passiert mit der bisherigen Nachtragsplattform und laufenden Verträgen?

  • Die alte Plattform wird zum 30.06.2026 abgeschaltet.
  • Mit Start des Produktivbetriebs der neuen Plattform (März 2026) können auf der alten Plattform keine neuen Nachträge, Anzeigen oder Anordnungen mehr erfasst werden. Bitte nutzen Sie hierfür ab dem 01. März ausschließlich die neue Plattform.
  • Bereits eingereichte Vorgänge auf der alten Plattform können dort noch bis zum 30.06.2026 weiterbearbeitet und Schriftverkehr zu diesen Vorgängen dort ausgetauscht werden.

Offene Vorgänge, die bis zum 30.06.2026 nicht abgeschlossen sind, müssen im Anschluss per E-Mail (außerhalb der Plattform) abgewickelt werden. 

Einführungsveranstaltungen zur Registrierungsphase und NTP-Anwendung

Damit Sie bestmöglich für den Start der neuen Nachtragsplattform vorbereitet sind, bieten wir Ihnen 4 online Einführungsveranstaltungen an. Die ersten beiden Termine richten sich vor allem an die Fachadministratoren Kreditor, da sie den Schwerpunkt auf die Registrierungsphase legen. Die Termine im Februar sind für alle Anwenderinnen und Anwender, da hier die Nutzung der neuen Nachtragsplattform vorgestellt wird.

Alle Kreditoren mit aktuell laufenden Bau- oder Modulverträgen müssen die Registrierung zwischen Januar und März abschließen, damit das nahtlose Weiterarbeiten auf der neuen Nachtragsplattform gewährleistet wird. Auch Planungsbüros können bereits im Januar mit der Registrierung starten. 

Termine:  

Klicken Sie bitte auf den jeweiligen Terminlink mit der iCalender-Datei, öffnen Sie die Datei und speichern den Termin in Ihrem Kalender ab. Es handelt sich dabei um Ihren persönlichen Kalendereintrag.  

Sie können an den Terminvorschlägen nicht teilnehmen? Keine Sorge, wir haben den Veranstaltungsinhalt für Sie im folgenden Video aufgezeichnet. Die Inhalte der Veranstaltung finden Sie ebenfalls im Dokument.

Ende des oberhalb befindlichen Videos

Weitere Informationen und Aktuelles über die NTPDataGO 

Zeitnah werden weitere Informationen und Aktuelles über die NTPDataGO auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Auch werden Ihnen für die Nutzung der neuen Plattform sowohl ein Handbuch als auch Tutorials mit an die Hand gegeben. Der bereits bekannte Support wird bei Fragen zur neuen Plattform weiterhelfen.

Sollten Sie weitere Rückfragen haben, so wenden Sie sich gerne an ntpdatago@deutschebahn.com

Wichtiger Hinweis zur GAEB-Standardisierung XML 3.3

Parallel zur Einführung der neuen, webbasierten, Nachtragsplattform passt sich die DB AG ab dem 01. Januar 2026 den aktuellen Entwicklungen der Standardisierung des Datenaustausches im Bauwesen an. Damit wird die Verwendung des GAEB-Standards XML 3.3 für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen (Hauptvertrag und Nachtrag) verpflichtend.

Die Einführung des neuen Datenaustauschformates stellt sicher, auch zukünftig eine reibungslose Kommunikation zwischen unterschiedlichen AVA-Systemen und Softwarelösungen durchführen zu können und für kommende Entwicklungen beim Datenaustauch gewappnet zu sein.

Unsere Systeme wurden bereits entsprechend angepasst, um den GAEB XML 3.3 Standard zu unterstützen.  

Sollte Ihre Softwarelösung noch nicht über dieses Datenaustauschformat verfügen, informieren Sie sich bei Ihrem Softwarelieferanten oder auch beim BVBS Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e.V. (https://www.bvbs.de/) über entsprechende Möglichkeiten. Zudem stehen im Internet eine Reihe von Tools (Konverter) zur Verfügung, mit denen ältere Formate in das aktuelle Format GAEB XML 3.3 umgewandelt werden können.

Hier gelangen Sie zur Nachtragsplattform

Ihre Fragen zur Nachtragsplattform beantwortet Ihnen gern unser Anwender Support. Die Kontaktdaten finden Sie im Kontaktbereich oben rechts.

bestehende Nachtragsplattform (bis 30.06.2026)

Downloads

Welche Dokumente werden konkret über die Nachtragplattform ausgetauscht?

Für die wechselseitige Übermittlung der nachfolgenden Unterlagen zwischen Auftragnehmerseite und Auftraggeberseite wird zukünftig ausschließlich die Nachtragsplattform verwendet:

  • Mehrkosten-, Bedenken-, Behinderungsanzeige und Anzeige einer Vertragsabweichung
  • Schriftverkehr mit Bezug zu einer Anzeige
  • Nachtragsangebot mit allen Anlagen
  • Nachlieferungen zum Nachtrag
  • Schriftverkehr mit Bezug zu einem Nachtrag
  • Anordnungen
  • Verhandlungsprotokoll zum Nachtrag
  • SAP Abrufbestellung zum Nachtrag
Ende des Expander-Inhaltes
Ab wann müssen Auftragnehmer:innen die Nachtragsplattform nutzen?

Die verpflichtende Nutzung der Nachtragsplattform ist Vertragsbestandteil und wird im Bauvertrag/Modulvertrag geregelt. Alle Bauverträge, welche nach dem 01.01.2018 in ein Ausschreibungsverfahren gehen und Modulverträge ab 01.03.2022 enthalten diese Regelung.

Sollte die Regelung in Ihrem Vertrag nicht vorgenommen sein, besteht die Möglichkeit, die Nachtragsplattform freiwillig im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragspartner:innen zu nutzen. Sollten Sie den Wunsch haben, die Nachtragsplattform auch für vor dem 01.01.2018 bestehende Bauverträge zu nutzen, kontaktieren Sie bitte Ihre:n vertraglich vereinbarte:n Ansprechpartner:in bei der DB AG.

Ende des Expander-Inhaltes
Wie kann man einen Zugriff auf die Nachtragsplattform beantragen?

Bereits heute erhält jede:r Auftragnehmer:in der Deutschen Bahn eine eigene eindeutige Kreditorennummer. Geschlossene Bauverträge/Modulverträge werden dieser Kreditorennummer zugeordnet und auf der Nachtragsplattform dargestellt.

Jede:r Auftragnehmer:in muss für die zugeordnete Kreditorennummer einen oder mehrere Administrator:innen benennen. Die Administratoren übernehmen die weitere Berechtigungsvergabe für die jeweilige Kreditorennummer. Das bedeutet, die Administratoren können beliebige Nutzer:innen für die eigene Kreditorennummer freischalten oder entfernen.

Ende des Expander-Inhaltes
Muss ich das Einmalpasswort bei jeder Anmeldung eingeben oder nur bei der ersten Registrierung?

Das Einmalpasswort wird bei jeder Anmeldung auf der Nachtragsplattform zwingend zur Authentifizierung benötigt. Nach Eingabe Ihres Benutzernamen sowie dem Passwort wird das Einmalpasswort an die in Ihrem Profil hinterlegte Telefonnummer versendet. Das Einmalpasswort ist ein zwingendes Sicherheitsmerkmal zur Anmeldung bei der Nachtragsplattform.

Ende des Expander-Inhaltes
Wie erfolgt die Registrierung von Nutzer:innen auf der Nachtragsplattform?

Wie im "Leitfaden Berechtigungsvergabe" erläutert, können Administratoren des Nutzerzugangs selbstständig neue Nutzer:innen in das Adressbuch der Nachtragsplattform aufnehmen. Wie Sie eine:n neue:n Nutzer:in im Adressbuch der Nachtragsplattform hinterlegen, ist im Videotutorial sowie im „Handbuch für Auftragnehmer“ im Kapitel 2 beschrieben. Die Administratoren des Nutzerzugangs sind für die korrekte Angabe der Daten sowie für die rechtmäßige Zulassung der benannten Anwender:innen verantwortlich.

Ende des Expander-Inhaltes
Ist eine Anmeldung ohne Mobiltelefon möglich? Gibt es eine E-Mail-Benachrichtigung?

Das Einmalpasswort wird bei jeder Anmeldung auf der Nachtragsplattform zwingend zur Authentifizierung benötigt. Es ist ein zwingendes Sicherheitsmerkmal, damit Sie in die Nachtragsplattform gelangen. 

Ende des Expander-Inhaltes

BITTE BEACHTEN SIE:

Die Beantragung eines Administrators oder einer Administratorin für einen Kreditor und die damit verbundene Berechtigung weiterer Nutzer:innen ist erst möglich, wenn der Kreditor oder die Kreditorin mindestens einen Bauvertrag/Modulvertrag geschlossen hat, welcher die Vereinbarung zur Nutzung der Nachtragsplattform enthält. Vorher sind die Kreditoren nicht auf der Nachtragsplattform angelegt und daher können keine Administratoren benannt werden.

Für die Beantragung eines Administratorkontos finden Sie im Downloadbereich rechts den Leitfaden Berechtigungsvergabe.

Bitte besuchen Sie diese Seite regelmäßig, wir werden diese sukzessive um detailliertere Informationen anreichern.

Hier gelangen Sie zur Nachtragsplattform

Ihre Fragen zur Nachtragsplattform beantwortet Ihnen gern unser Anwender Support. Die Kontaktdaten finden Sie im Kontaktbereich oben rechts.