Compliance bei der DB InfraGO AG

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Artikel: Compliance bei der DB InfraGO AG

Die Einhaltung von Gesetzen und Regelwerken ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Jeden Tag aufs Neue sind Herausforderungen zu bewältigen und wichtige Entscheidungen zu treffen. Dass dabei die hierfür maßgeblichen Gesetze und Regelwerke eingehalten werden, ist eine Selbstverständlichkeit und Grundvoraussetzung für unternehmerischen Erfolg.

Der Fokus der Compliance-Aktivitäten als Teil des Risikomanagements im DB-Konzern liegt dabei auf der Prävention von Korruption und Wirtschaftskriminalität.

Der DB-Verhaltenskodex dient hierbei als verbindlicher Kompass unseres Handelns für den Geschäftsalltag.

Die Einhaltung von Regeln und integres Verhalten erwarten wir nicht nur von unseren eigenen Mitarbeitenden und Führungskräften, sondern auch von unseren Geschäftspartner:innen. Für diese existiert ein besonderer Verhaltenskodex. Beim Thema Zuwendungen (u. a. Einladungen und Geschenke) gelten für Mitarbeitende und Führungskräfte deutlich strengere Maßstäbe, denn sie sind Amtsträger:innen im strafrechtlichen Sinne.

Hinweise geben:

Zur Sicherstellung unserer Compliance-Aufgaben und zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat die DB InfraGO AG eine interne Meldestelle eingerichtet.
Hier können Sie einen konkreten Verdacht auf einen schwerwiegenden Verstoß gegen Gesetze und Regeln der DB melden.

Interne Meldekanäle:

Das interne Hinweisgebersystem der DB InfraGO AG bietet verschiedene Kanäle, um mögliche Verstöße zu melden:

  • Elektronisches Hinweisgebersystem des DB-Konzerns: BKMS
  • DB InfraGO Compliance – Compliance Officer DB InfraGO sowie Compliance Officer Personenbahnhöfe
  • E-Mail: compliance.infrago@deutschebahn.com
  • DB InfraGO AG, Compliance, Adam-Riese-Str. 11–13, 60327 Frankfurt a. Main

Um Verstöße möglichst schnell und umfassend bearbeiten zu können, ist es wichtig, dass Ihre Meldung so viele konkrete Informationen wie möglich enthält. Hilfreich ist, wenn Sie dabei die fünf W-Fragen berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Externe Meldestellen:

Es gibt mit dem Bundesamt für Justiz, der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamts insgesamt drei externe Meldestellen, auf deren Homepage Sie weitere Informationen finden können.
 

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