Artikel: Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Autoreisezug-Terminals
Wir bieten den EVU/ZB an ausgewählten Standorten die Nutzung von Terminals zur Verladung von Fahrzeugen (PKW/Motorräder) auf Autoreisezüge gemäß Ziffer 7.3.11 Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (INB 2025) an. Für die Nutzung wird ein einheitliches Entgelt erhoben.
Das einheitliche Entgelt je Standort mit Autoreisezug-Terminal beträgt für Nutzungen ab dem 01.01.2025 373,61 Euro je Nutzungsvorgang (zzgl. gesetzlicher USt). Die Nutzung von Autoreisezug-Terminals ist an folgenden Standorten möglich:
- Düsseldorf Hbf
- Hamburg-Altona
- Lörrach Hbf
- München Ost (bis voraussichtlich: 31.03.2025; im Anschluss München Süd)
Das Entgelt fällt je Nutzungsvorgang an. Ein Nutzungsvorgang ist eine Beladung oder Entladung. Das Entgelt ist kostenorientiert gebildet und von der Bundesnetzagentur genehmigt. Die Entgeltgrundsätze können unter Ziffer 7.3.11 INB 2025 eingesehen werden.
Die Ausstattungsmerkmale der einzelnen Autoreisezug-Terminals sowie ein Anmeldeformular für Nutzungen von Autoreisezug-Terminals gemäß Ziffer 7.3.11.1 INB 2025 sind im Downloadbereich abrufbar.