Artikel: Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Autoreisezug-Terminals
Das einheitliche Entgelt je Standort mit Autoreisezug-Terminal beträgt für Nutzungen bis zum 31.12.2025 373,61 Euro/ ab dem 01.01.2026 429,65 Euro je Nutzungsvorgang (zzgl. gesetzlicher USt). Die Nutzung von Autoreisezug-Terminals ist an folgenden Standorten möglich:
- Düsseldorf Hbf
- Hamburg-Altona
- Lörrach Hbf
- München Süd
Das Entgelt fällt je Nutzungsvorgang an. Ein Nutzungsvorgang ist eine Beladung oder Entladung. Das Entgelt ist kostenorientiert gebildet und von der Bundesnetzagentur genehmigt. Die Entgeltgrundsätze können unter Ziffer 7.3.11 INB 2025 eingesehen werden.
Die Ausstattungsmerkmale der einzelnen Autoreisezug-Terminals sowie ein Anmeldeformular für Nutzungen von Autoreisezug-Terminals gemäß Ziffer 7.3.11.1 INB 2025 sind im Downloadbereich abrufbar.