Artikel: GSM-R SIM-Karten
Informationen für inländische und ausländische GSM-R-Kund:innen zu SIM-Karten.
SIM-Karten für GSM-R Kund:innen aus dem Inland
GSM-R SIM-Karten bestellen Sie bitte über das TK-Serviceportal.
Die Bestellung über das Portal ist nur möglich, wenn Sie bereits eine Kundennummer im Format Exxxxxx.xxxxx besitzen. Deshalb übermitteln Sie uns bitte vor der erstmaligen Bestellung von SIM-Karten Ihre Kundendaten mit dem Formular "GSM-R Kundenstammdaten", welches Ihnen unter „Downloads“ zur Verfügung steht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für GSM-R-Dienstleistungen (AGB-GSMR-DL) der DB InfraGO AG stehen Ihnen hier ebenfalls zum Download bereit.
Produkte im Sinne der Nebenleistungen gemäß Ziffer 5.5 der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) (vorher: NBN) und Anlage 1 Nr. 3 a der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) sind kostenpflichtige Zusatzleistungen.
SIM-Karten für GSM-R Kund:innen aus dem Ausland
SIM-Karten werden generell von dem Infrastrukturbetreibenden des Heimatlandes (steuerlicher Sitz des Verkehrsunternehmens) bezogen. Dies gilt auch für so genannten kleinen Grenzverkehr. Im grenzüberschreitenden Verkehr erfolgt der GSM-R-Betrieb über internationale Roaming-Abkommen der jeweiligen Infrastrukturbetreibenden.