Artikel: Rahmenvertrag
Hier erhalten Sie Informationen zum Umgang mit Rahmenverträgen sowie nützliche Unterlagen und Links rund um das Thema.
Umgang mit bestehenden Rahmenverträgen
Eisenbahnverkehrsunternehmen und alle anderen Zugangsberechtigte, die bereits Rahmenverträge abgeschlossen haben, können diese gemäß §4 Muster-Rahmenvertrag ändern.
Die Änderungen oder auch außerordentliche Kündigung bestehender Rahmenverträge muss vorbehaltlich etwaiger behördlicher oder gerichtlicher Verfahren spätestens bis zum Ablauf der Trassenanmeldefrist des Netzfahrplans erfolgt sein, sofern die Wirkung zum jeweiligen Netzfahrplan erlangt werden soll. Nähere Details zu den Anmeldungen und den Fristen enthalten die Ziffern 4.2 und 4.4 der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) , die Sie über den nebenstehenden Link einsehen können.
Zusammenstellung von Musterrahmenverträgen, Anlagen, Formularen und Leitfäden: