Rahmenvertrag

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Hier erhalten Sie Informationen zum Umgang mit Rahmenverträgen sowie nützliche Unterlagen und Links rund um das Thema.

Umgang mit neuen Rahmenverträgen

Die DB InfraGO AG schlägt aufgrund von Kund:innenwünschen den Abschluss von neuen Rahmenverträgen für die Netzfahrplanperioden 2028 – 2032 vor (neue vierte Rahmenvertragsperiode). Die hierfür vorgesehenen Nutzungsbedingungen wurden im August 2025 mit dem Entwurf der INB 2027 zur Stellungnahme veröffentlicht (vgl. nebenstehenden Link). Anfang September 2025 fanden zudem zwei Online-Vertiefungsveranstaltungen zur geplanten Wiedereinführung der Rahmenverträge statt. Die in diesen Veranstaltungen präsentierten Chart-Unterlagen stellen wir Ihnen in nebenstehendem Link ebenfalls zur Verfügung. 

Umgang mit bestehenden Rahmenverträgen

Eisenbahnverkehrsunternehmen und alle anderen Zugangsberechtigte, die bereits Rahmenverträge abgeschlossen haben, können diese gemäß §4 Muster-Rahmenvertrag ändern.

Die Änderungen oder auch außerordentliche Kündigung bestehender Rahmenverträge muss vorbehaltlich etwaiger behördlicher oder gerichtlicher Verfahren spätestens bis zum Ablauf der Trassenanmeldefrist des Netzfahrplans erfolgt sein, sofern die Wirkung zum jeweiligen Netzfahrplan erlangt werden soll. Nähere Details zu den Anmeldungen und den Fristen enthalten die Ziffern 4.2 und 4.4 der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) , die Sie über den nebenstehenden Link einsehen können.

Zusammenstellung von Musterrahmenverträgen, Anlagen, Formularen und Leitfäden: