Artikel: Ablaufschema für den Neubau eines Infrastrukturanschlusses
Für den Neubau eines Infrastrukturanschlusses sind umfangreiche Maßnahmen durchzuführen. Hier finden Sie die einzelnen Prozessschritte im Überblick.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu erreichen, stellen wir im Folgenden die erforderlichen Prozessschritte, von der ersten Geschäftsidee bis zur Inbetriebnahme der neu erstellten Anschlussanlagen dar:
1. Geschäftsidee des:der Kund:in
Durch z. B. geänderte Produktionsabläufe, erhöhte Produktionsmengen, andere Anforderungen an die Transportkette oder neue Geschäftspartner entsteht die Idee, den Produktionsbetrieb mit Hilfe eines Infrastrukturanschlusses mit dem öffentlichen Schienennetz der DB InfraGO AG zu verbinden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss zunächst die technische und betriebliche Machbarkeit dieses Anschlusswunsches geprüft werden.
2. Untersuchung der technischen und betrieblichen Machbarkeit
Um die ursprüngliche Geschäftsidee umzusetzen, ist zunächst die Prüfung der technischen und betrieblichen Machbarkeit zur Verknüpfung der geplanten Anschlussanlage mit der bestehenden Infrastruktur der DB InfraGO AG erforderlich. Grundlage für diese Prüfung ist die Vorlage eines Konzeptes durch den:die Kund:in, u. a. mit folgenden Angaben:
- örtliche Angabe der Anbindung in einem entsprechend markierten bildlichen Lageplan (zum Beispiel aus Stadtplan, Google Maps);
- Größe und Ausgestaltung der Anschlussanlagen, Anbindung an die Infrastruktur der DB InfraGO AG ein- oder zweiseitig;
- Betriebs-/Bedienkonzept mit Angabe der beabsichtigten Beförderungsleistung der neuen Anschlussanlagen in Zusammenarbeit mit einem Eisenbahnverkehrsunternehmen;
- Gegebenenfalls Angabe Beförderungsrelationen, in denen die Beförderung des Transportgutes stattfindet.
Weitere Angaben können - je nach Einzelfall - erforderlich sein.
Zur Untersuchung der technischen und betrieblichen Machbarkeit wird die DB InfraGO AG beauftragt. Die erstmalige Prüfung ist kostenfrei. Folgeprüfungen, wie z. B. bei geänderten Konzepten, sowie Trassenstudien zur Prüfung der Beförderungsmöglichkeiten, sind kostenpflichtig.
3. Klärung der Grundstücksfrage
Soweit bei der Herstellung der Anschlussanlagen Grundstücksflächen der DB AG betroffen sind, ist vor der Planung bzw. Herstellung eine Klärung zur Nutzung bahneigener Grundstücksflächen notwendig. Für Geländeflächen, die sich unmittelbar unter den künftigen, für das Befahren des Anschlusses erforderlichen Anschlussanlagen befinden, werden Regelungen in einem abzuschließenden Infrastrukturanschlussvertrag (IAV) getroffen. Die Bedingungen zur Nutzung weiterer Grundstücksflächen, die der Kunde z. B. für die Umsetzung seines Betriebskonzeptes beanspruchen möchte, werden in einem gesonderten Vertrag vereinbart.
4. Bestätigung der Machbarkeit
Wird die Machbarkeit zur Herstellung des Infrastrukturanschlusses bestätigt, veranlasst der Kunde die Projektplanung, die er bei seiner zuständigen Landeseisenbahnaufsichtsbehörde einreicht. Eine vorherige Kontaktaufnahme zur Aufsichtsbehörde ist empfehlenswert und wird seitens uns, der DB InfraGO AG, bei Bedarf unterstützt.
5. Gleisanschlussförderung (über Eisenbahn-Bundesamt)
Wird eine Förderung zur Herstellung der Anschlussanlagen (und der Anschlussweiche) gewünscht, sollte zeitgleich zum vorhergehenden Punkt die Kontaktaufnahme mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erfolgen. Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten können mit Bundesmitteln gefördert werden, wenn die Umsetzung des Vorhabens vor Erlass des Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen wurde.
6. Planung/Herstellung der Anschlussanlagen
Der:die künftige Anschlussinhaber:in kann die DB InfraGO AG oder ein zugelassenes Planungsbüro mit der Planung und der Herstellung des Anschlusses und seiner Anlagen beauftragen. Falls ein Planungsbüro beauftragt wird, erstellt dieses die erforderlichen Genehmigungsunterlagen und reicht sie nach Zustimmung der DB InfraGO AG bei der Genehmigungsbehörde, dem EBA und der zuständigen regionalen Baubehörde (z. B. Regierungspräsidium) ein. Sobald die Baugenehmigung seitens der Aufsichts- bzw. Genehmigungsbehörde vorliegt, erfolgt die Bauausführung für den Infrastrukturanschluss in Abstimmung mit der DB InfraGO AG.
7. Infrastrukturanschluss-Vertrag
Parallel zur Planung und Realisierung des Infrastrukturanschlusses ist der für den Betrieb des Anschlusses erforderliche Infrastrukturanschluss-Vertrag abzuschließen.
8. Abnahme und Betriebsaufnahme
Nach der Herstellung der Anschlussanlagen erfolgt eine Abnahme der Anschlussweiche durch das EBA.
Nach den erfolgten Abnahmen und dem Abschluss des Infrastrukturanschluss-Vertrages kann eine Betriebsaufnahme erfolgen. Weitere Anschlussanlagen werden durch die Landeseisenbahnaufsichtsbehörde abgenommen.
Ergänzender Hinweis:
Die vorgenannten Ausführungen beschreiben den Regelprozess. In der jeweiligen Einzelfallbetrachtung sind geänderte Abläufe bzw. zusätzliche Erfordernisse nicht auszuschließen.
Für gezielte Informationen zu den Infrastrukturanschlüssen stehen Ihnen die regionalen Ansprechpartner:innen gerne zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter den nebenstehenden E-Mail-Adressen.