Entgeltkompensationen und Nachlässe im Schienengüterverkehr (SGV)

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Neuverkehrsnachlass

Zur Förderung der Entwicklung neuer Eisenbahnverkehre gewährt die DB InfraGO AG allen Zugangsberechtigten zeitlich begrenzte Nachlässe in Form eines prozentualen Abschlags in Höhe von 20 Prozent auf das Trassenentgelt. Der Nachlass wird für die Dauer von 12 Monaten und ab einer Mindestanzahl von 10 Zugtrassen innerhalb von 12 Monaten ab Betriebsaufnahme gewährt.

Der Neuverkehrsnachlass muss vor Anmeldung der entsprechenden Zugtrasse über folgenden Link bei der DB InfraGO AG beantragt werden: https://neuverkehrsnachlass.dbinfrago.com

Weitere Informationen zu den Bedingungen zur Erreichung des Neuverkehrsnachlasses befinden sich in den INB unter Ziffer 5.2.6.1.

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Entgeltminderung bei nicht vertragsgemäßem Zustand & Minderung auf Verlangen

Bei nicht vertragsgemäßem Zustand des Schienenweges, der zugehörigen Steuerungs- und Sicherungssysteme, der streckenbezogenen Versorgung mit Fahrstrom sowie bei personal oder betriebsplanungsbedingten Mängeln mindert die DB InfraGO AG unaufgefordert das Trassenentgelt, wenn es infolgedessen zu Zusatzverspätungen kommt. Weitere Mängel können von den Zugangsberechtigten in einer konkreten schriftlichen Mängelanzeige angezeigt werden und zu einer Minderung des Trassenentgelts auf Verlangen führen.

Informationen zur Entgeltminderung befinden sich in den INB unter Ziffer 5.6.5.1.

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Kompensation von Trassenmehrkosten wegen baubedingter Umleitung im SGV im Netzfahrplan

Wurde aufgrund einer veröffentlichten und im Netzfahrplan berücksichtigten Baumaßnahme

  • mindestens ein angemeldeter Laufwegpunkt (Betriebsstelle) im Einzelinfrastrukturnutzungsvertrag nicht umgesetzt
  • oder eine Anmeldung durch die Zugangsberechtigten über einen Umleitungsweg zwischen Zugangsberechtigtem und DB InfraGO AG im Vorfeld der Netzfahrplanerstellung vereinbart
  • oder eine Trasse von Zugangsberechtigten aufgrund einer Totalsperrung in Folge einer solchen Baumaßnahme über einen Umleitungsweg angemeldet,

wird das entsprechende Trassenentgelt im Schienengüterverkehr so berechnet als sei die Trasse dem Subsegment räumliche Flexibilität („R-Flex“) zugeordnet (vgl. „R-Flex“ unter Marktsegmente SGV). Die Bestellung der Trasse muss zum Netzfahrplan erfolgt sein.

In den INB befindet sich die entsprechende Regelung zur Kompensation von Trassenmehrkosten wegen baubedingter Umleitung unter Ziffer 5.6.2.1.

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Entgeltnachlass für baubetroffene Trassen des SGV-Gelegenheitsverkehrs aufgrund einer Generalsanierungsmaßnahme

Gelegenheitsverkehrstrassen des SGV, die von einer Generalsanierungsmaßnahme betroffen sind und daher einen längeren Umleitungslaufweg nutzen müssen, zahlen ab dem Fahrplanwechsel 2026 ein reduziertes Trassenentgelt. Hierfür wurde eine neue Entgeltziffer eingeführt (Ziffer 5.6.2.3 der INB 2026 in Verbindung mit Anlage 5.6.2.3) mit dem Ziel, Eisenbahnverkehrsunternehmen, die von einer Generalsanierungsmaßnahme betroffen sind, zu entlasten.

Das reduzierte Entgelt ergibt sich aus dem regulären Trassenentgelt gemäß Umleitungsweg multipliziert mit einem verkehrsspezifischen Umleitungsfaktor kleiner eins. Dieser Faktor basiert auf den durchschnittlich zurückgelegten Mehrkilometern je Verkehrsart und Generalsanierungsmaßnahme und kann Anlage 5.6.2.3 der INB 2026 entnommen werden. Um den Entgeltnachlass zu erhalten, müssen betroffene Trassen über den Rechnungsbahnhof gemeldet werden. Weitere Informationen zur neuen Entgeltregelung und eine Kurzanleitung des Meldeprozesses finden Sie nebenstehend als Download.

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