Aktuelle Ausnahmegenehmigungen

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Artikel: Aktuelle Ausnahmegenehmigungen

Hier finden Sie die Zusammenstellung der gültigen Ausnahmegenehmigungen zu den betrieblichen-technischen Regelwerken.

Für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DB InfraGO AG gelten die Bestimmungen des betrieblich-technischen Regelwerks sowie die ggf. zugehörigen Ausnahmegenehmigungen.

In den unten stehenden Tabellen stellen wir Ihnen die zu beachtenden Ausnahmegenehmigungen zum betrieblich-technischen Regelwerk in der jeweils gültigen Fassung zum Download zur Verfügung. 

Ausnahmen zu weiteren betrieblich-technischen Regelwerken

RichtlinieThemagültig ab

408.01-06

408.11-16

408.21-27

Betriebserprobung Anwendung "Digitaler Befehl" 

Die Richtlinie 408 "Fahrdienstvorschrift" ist das grundlegende Regelwerk. Sie stellt ebenfalls das gültige Regelwerk für das Arbeiten in der Rückfallebene dar.

15.01.2025

RichtlinieThemagültig ab

408.21-27

408.48

Aktualisierte und neue Regeln für ETCS-Level 1 LS (Ausnahme 241) zu den Richtlinien 408.21-27, 408.48

10.12.2023

RichtlinieThemagültig ab

408.01-06

408.11-16

408.21-27

408.48

Aktualisierte und neue Regeln für das Verkehren von Mehrkrafttriebfahrzeugen (Ausnahme 239) zu den Richtlinien 408.01 - 06, 408.11 - 16, 408.21 - 27, 408.48

11.12.2022

 

RichtlinieThemagültig ab

492.1005

Ausnahme 101 zur Richtlinie 492.1005 "Triebfahrzeuge führen - Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen"

11.12.2022

RichtlinieThemain Kraft

301

Ausnahme Nr. 104 zur Richtlinie 301 "Signalbuch"

12.06.2022

RichtlinieThemagültig ab

483.0701

Ausnahme Nr. 104, Aktualisierung 01, zur Richtlinie 483.0701 "ETCS-Fahrzeugeinrichtungen bedienen"

11.12.2022

RichtlinieThemagültig ab
483.0101, 483.0111, 483.0112, 483.0113, 483.0114, 483.0301Ausnahmegenehmigung Nr. 04 zu der Richtlinien "Punktförmige Zugbeeinflussungsanlagen bedienen" und "Geschwindigkeitsüberwachung für NeiTech-Züge (GNT)"

11.12.2016

RichtlinienThemain Kraft
483.0101483.0110bis .0114483.0202483.0301Aktualisierte Ausnahme-genehmigung Nr. 2Geschwindigkeitsreduktion beigestörter / unwirksamer PZB

28.11.2012