Artikel: Meldung Reisendenzahlen
Jährlich im Juni ist die Meldung der Reisendenzahlen fällig.
Nach Ziffer 4.2 der Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe (INBP) sind Ergebnisse von Reisendenzählungen oder qualifizierte Schätzungen zu den Reisendenzahlen durch die Zugangsberechtigten jährlich bis zum 30. Juni an die DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe, zu übermitteln.
Hinweis:
Zusätzliche Meldung von weiteren Angaben im dreijährigen Turnus
Gemäß Ziffer 4.2 2. Absatz der INBP-Besonderer Teil sind für eine ausreichende Dimensionierung der Stationsinfrastruktur bei Bauprojekten zusätzliche Angaben zur Meldung der Reisendenzahlen notwendig. Die erweiterten Daten werden alle drei Jahre erhoben, erneut zum 30.06.2026.
Neben den vorgenannten Reisendenzahlen sind für unterirdische Personenverkehrsanlagen (uPVA) und oberirdische Personenverkehrsanlagen in Bahnsteighallen die Angaben zur Zugbelegung, die fahrplanmäßigen An- und Abfahrtszeiten und Zugnummern je Zug erforderlich.
Eine Übersicht zu den betroffenen Stationen finden Sie rechts im Downloadbereich.
Für die Meldungen stehen Ihnen zwei Dokumente zur Verfügung. Bitte senden Sie die ausgefüllten Excel-Dokumente per E-Mail an vertriebmobility.bahnhof.dbinfrago@deutschebahn.com. Die DB InfraGO AG wird die ihr überlassenen Daten vertraulich behandeln.