Abgabe von Infrastruktur

Zum Inhalt springen
Die DB InfraGO AG bietet Infrastruktureinrichtungen zur Übernahme und zum Weiterbetrieb an.

Die Grundlage für die Abgabe von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen ergibt sich aus § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).

Geschäftsbereich Fahrweg: Ausschreibung Serviceeinrichtung der DB InfraGO AG, Engelsdorf – div. Gleise vom 08.10.2025 bis 08.01.2026