Abgabe von Infrastruktur

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Die DB InfraGO AG bietet Infrastruktureinrichtungen zur Übernahme und zum Weiterbetrieb an.

Die Grundlage für die Abgabe von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen ergibt sich aus § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).

Geschäftsbereich Fahrweg: Ausschreibung Serviceeinrichtung der DB InfraGO AG, Zerben Parey – div. Gleise vom 23.07.2025 bis 23.10.2025