Artikel: Das Entgeltsystem - transparent, übersichtlich und stabil
Die gesetzlichen Grundlagen zur Entgeltbildung sind im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) festgelegt.
Die DB Station&Service AG wurde am 27.12.2023 auf die DB Netz AG verschmolzen, welche unmittelbar im Anschluss in die DB InfraGO AG umfirmiert wurde. Damit ist die DB InfraGO AG Gesamtrechtsnachfolgerin der DB Station&Service AG – und tritt damit vollumfänglich in deren rechtliche Stellung ein.
Bezüglich der Stationsentgelte und dem Entgeltsystem resultieren daraus für die Fahrplanperiode 2023/24 keine Veränderungen, da die Genehmigung der Stationsentgelte 2024 durch die Bundesnetzagentur bereits vor der Verschmelzung erfolgte.
Ab den Entgelten 2025 ist aufgrund der neuen Gesellschaftsstruktur eine Änderung des Entgeltsystems erforderlich. Hierüber werden wir im Laufe des Jahres 2024 auch an dieser Stelle informieren.
Die gebildeten Entgelte sind von der Bundesnetzagentur überprüft und gemäß § 33 ERegG genehmigt worden. Gemäß der Geltung des eisenbahnrechtlichen Diskriminierungsverbots und nach § 33 Abs. 2 ERegG dürfen andere als die genehmigten Entgelte nicht vereinbart werden.
Die Entgeltgrundsätze finden Sie in Ziffer 5 Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe (INBP) im Besonderen Teil.
Es wird zwischen den Verkehrssegmenten i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 2 ERegG (kurz: SPNV) und den Schienenpersonenfernverkehrsdiensten (kurz: SPFV) unterschieden. Die INBP verwenden die Bezeichnung SPFV als Oberbegriff für alle sonstigen Verkehre, die nicht unter § 36 Abs. 2 Nr. 2 ERegG fallen.