Aktuelle Stationspreislisten

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Mit dem Stationsentgelt, das für den Halt an einem Bahnhof zu entrichten ist, erhalten unsere Kund:innen automatisch ein klar definiertes Leistungspaket.

Unsere Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB 2025) enthalten eine Liste der Leistungen, auf die Sie mit Abschluss eines Stationsnutzungsvertrages Anspruch haben. Diese Leistungen werden durch die Stationspreise abgedeckt, welche seitens der EVU für jeden Stationshalt gezahlt werden. Wir bieten Ihnen also ein verlässliches Leistungsbündel ohne Zusatzkosten und finanziellem Risiko an.

Die Stationsentgelte richten sich nach den Preisklassen. Die konkrete Zuordnung der Stationen zu den Preisklassen sind in der Stationspreisliste ersichtlich.

Die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigte Stationspreisliste 2025 (gültig ab dem 01.01.2025) finden Sie im Downloadbereich. Bitte beachten Sie, dass bei der Bildung der Stationsentgelte zwischen Verkehrsleistungen nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) – kurz SPNV – und Verkehrsleistungen für Schienenpersonenfernverkehrsdienste – kurz SPFV – unterschieden wird. Demnach sind in den Dokumenten "Stationspreisliste SPNV und SPFV" zu jeder Station zwei Preise ausgewiesen.

Für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 liegt noch keine Entgeltgenehmigung der BNetzA vor. Die ausgewiesenen Entgelte nach der Stationspreisliste 2026 (gültig ab dem 01.01.2026) dienen daher ausschließlich dem Zweck der Orientierung. Für die Abrechnung der Stationsnutzung im Jahr 2026 werden die dann durch die BNetzA genehmigten Entgelte angewendet. Es wird auf § 33 Abs. 1 S.1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 S.1 ERegG verwiesen. Sobald die BNetzA die Entgelte genehmigt hat, stellen wir diese hier zur Verfügung.

Die gesonderte Preisliste für Ausstellungszüge, die Entgeltliste für die Nutzung von Fahrausweisautomatenaufstellflächen (FAA) sowie die Preise für Änderungen zu Fahrplanaushängen (gemäß Anlage 5.7.6 der INB 2025, I. Fahrplanaushang) stehen Ihnen ebenso als Download zur Verfügung.