Technische Fachthemen

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Artikel: Technische Fachthemen

In diesem Abschnitt finden Sie Grundlagen, Ansätze und Vorlagen zur Nachweisführung in einzelnen technischen Fachgebieten. Da die gesamthafte technische Kompatibilität auch für Probefahrten nachzuweisen ist, stellt die Auflistung keine vollständige Aufzählung der zu erbringenden Nachweise dar.

Aerodynamik

Die Durchführung von Probefahrten erfordert eine Bewertung aerodynamischer Sachverhalte. Diese aerodynamische Bewertung kann auf Grundlage einer Erklärung des Fahrzeugherstellers ausgearbeitet werden und umfasst mindestens folgende Themen:

  • Seitenwind
  • Druckimpuls der Zugspitze
  • Auswirkungen der Wirbelzone
  • Druckdichtigkeit
  • Mikrodruckwellen

Auf eine neuerliche Bewertung der Aerodynamik kann verzichtet werden, wenn Probefahrten mit Fahrzeugen durchgeführt werden sollen, deren aerodynamische Kenndaten erstens unverändert bleiben und die Fahrzeug- sowie Streckenhöchstgeschwindigkeiten zweitens nicht überschritten werden (z. B. Probefahrten mit neuen Softwareversionen eines ursprünglich zugelassenen Fahrzeuges). Sofern Einschränkungen aus der Fahrzeugzulassung/-genehmigung existieren, sind diese zu beachten.

Darüber hinaus ist unter den im betrieblich-technischen Regelwerk der INB – insbesondere der Richtlinie 408.3431 – genannten Randbedingungen die Ausarbeitung einer aerodynamischen Stellungnahme erforderlich. Die Inhalte sowie Bewertungsverfahren sind im „Leitfaden für die Berücksichtigung aerodynamischer Aspekte bei der Planung und Durchführung von Probefahrten“ dargestellt. Der Leitfaden soll auf der Website des EBA veröffentlicht werden. Bis zur Veröffentlichung auf der EBA-Webseite finden Sie den Leitfaden hier zum Download:

In den Antragsdokumenten für die Durchführung eines Abstimmungsverfahrens für Probefahrten ist durch den Antragsteller darzulegen, ob sich im Rahmen der aerodynamischen Bewertung bzw. aerodynamischen Stellungnahme abstimmungsrelevante Sachverhalte ergeben haben. Diese sind zu beschreiben. Ergeben sich für den Antragsteller zu einem späteren Zeitpunkt abstimmungsrelevante Sachverhalte, so obliegt es dem Antragsteller, auch diese Sachverhalte mit der DB InfraGO AG abzustimmen.

Für die Durchführung der Probefahrten erforderliche betriebliche Randbedingungen sind mit der Trassenanmeldung zu kommunizieren.

Brückendynamik

Hier finden Sie das für Probefahrten entwickelte Verfahren zur Bewertung der brückendynamischen Kompatibilität Ihres Prüflings.

Eisenbahn-Brückenbauwerke unterliegen besonderen Beanspruchungen. Zur Gewährleistung eines höchstmöglichen Sicherheitsniveaus ist es erforderlich, dass die statische und dynamische Brückenkompatibilität von Zügen vor dem Inverkehrbringen nachgewiesen wird. Vor diesem Hintergrund schreiben die INB bzw. TNB für Neufahrzeuge sowie für Bestandsfahrzeuge, welche hinsichtlich relevanter Parameter (bspw. Radsatzlasten) verändert wurden, ein mehrstufiges Bewertungsverfahren zum sicheren Befahren von Brückenbauwerken vor. Dieser sogenannte „Kompatibilitätsnachweis Brücke“ gemäß INB bzw. TNB kann sehr zeitaufwendig sein; insbesondere dann, wenn das Gesamtnetz überprüft werden soll.

Um den Zulassungs-/ Genehmigungsprozess von Neufahrzeugen zu beschleunigen und um es den Herstellern zu ermöglichen, brückendynamische Eigenschaften ihrer Fahrzeuge bereits in der Konzeptphase zu bewerten, hat der Lenkungskreis Fahrzeuge respektive der Arbeitskreis Brückendynamik das sogenannte „AP1-Bewertungsverfahren“ entwickelt. Dieses dient dem übergangsweisen Nachweis der Brückenkompatibilität. Das heißt, basierend auf dem AP1-Bewertungsverfahren können bereits Probefahrten stattfinden, auch wenn der vollumfängliche Kompatibilitätsnachweis Brücke gemäß INB bzw. TNB für die betreffenden Fahrzeuge noch nicht abgeschlossen ist. Wurde die klassische brückendynamische Bewertung jedoch schon vollständig durchlaufen, so kann auf die vereinfachte Nachweisführung in Form des AP1-Verfahrens verzichtet werden; es ist im Zusammenhang mit Probefahrten nicht zwingend vorgeschrieben.

Das Dokument zur „Bewertung der dynamischen Brückenkompatibilität für Fahrzeugeinsätze mit Einmaligkeitscharakter (AP1-Verfahren)“ in der aktuell gültigen Version kann hier heruntergeladen werden:

Zur Anwendung des AP1-Verfahrens werden verschiedene Referenzlisten und Arbeitsblätter (bspw. zu Referenzfahrzeugen sowie Erprobungsstrecken) benötigt. Diese sind nachfolgend bereitgestellt, müssen beachtet und eingehalten werden: 

Referenzlisten:

Verzeichnis der Referenzfahrzeuge für das AP1-Bewertungsverfahren

Verzeichnis der Erprobungsstrecken im Bereich der Schienenwege der DB InfraGO AG für die Anwendung des AP1-Bewertungsverfahrens

Verzeichnis der Versuchsparameter der AP1-Erprobungsstrecken

Sammlung Arbeitsblätter:

*) Der Begriff AP1 bedeutet „Arbeitspaket 1“ und ist dadurch entstanden, dass auf Vorschlag des Arbeitskreises Brückendynamik vom Lenkungskreis Fahrzeuge mehrere Arbeitspakete zum Thema Anwendungsverfahren zur Brückendynamik in Auftrag gegeben wurden.

Zugbeeinflussung

Der Einsatz fahrzeugseitiger Zugbeeinflussungssysteme erfordert einen Kompatibilitätsnachweis mit den entsprechenden Infrastrukturkomponenten. Dies ist beispielsweise bei Neuausrüstung eines Fahrzeuges mit einem Zugbeeinflussungssystem oder Änderungen an einem bereits integrierten System erforderlich.

Der Kompatibilitätsnachweis erfolgt über die Abarbeitung standardisierter und notifizierter Prüfkataloge. Für nationale Zugbeeinflussungssysteme stehen diese im Downloadbereich zur Verfügung. Für das Zugbeeinflussungssystem ETCS können die Dokumente auf der ERA-Website (www.era.europa.eu/era-folder/de) abgerufen werden.

Weiterführende Informationen finden sich unter den untenstehenden Downloads: