Allgemeine Informationen zum Infrastrukturanschluss

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Artikel: Allgemeine Informationen zum Infrastrukturanschluss

Infrastrukturanschlüsse sind Schnittstellen zwischen der Eisenbahninfrastruktur der DB InfraGO AG und anderen Eisenbahnen. Sie ermöglichen eine ununterbrochene Schienentransportkette zwischen Absender:in und unterschiedlichsten Empfangsstellen.

Ein Infrastrukturanschluss ist integraler Bestandteil von Logistikkonzepten bei der Verknüpfung der Transportwege Schiene, Wasser und Straße insbesondere bei Transporten großer Verkehrsmengen.

Die eigentliche Schnittstelle ist in der Regel die Anschlussweiche, die die Verknüpfung zwischen zwei Infrastrukturen herstellt. Für zahlreiche Unternehmen ist der Infrastrukturanschluss ein elementarer Bestandteil in ihrer logistischen Dienstleistungskette. Es lassen sich folgende Vorteile zusammenfassen:

  • Anschluss an das nationale und internationale Eisenbahnnetz
  • Sichere und zuverlässige Transportplanung
  • Integration in den Produktionsablauf und in die Logistikkonzepte für den Warenaustausch
  • Disposition sehr großer Transportmengen
  • Entlastung des Straßenverkehrs
  • Beitrag zur Verbesserung des Umweltschutzes, z. B. in Bezug auf Luftverschmutzung und Lärmbelastung

Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie rechts im Menü unter "Links".

Förderprogramm Privatgleisanschlüsse

Das Gleisanschlussförderprogramm wurde im zweiten Halbjahr 2004 ins Leben gerufen. Im Dezember 2012 wurde die Richtlinie zur Gleisanschlussförderung nach Genehmigung durch die EU-Kommission in überarbeiteter Form bis zum 31.08.2016 verlängert.

Auf Grundlage der Gleisanschlussförderrichtlinie gewährt der Bund Wirtschaftsunternehmen in privater Rechtsform Fördermittel für Investitionen zum Neubau, Ausbau, und zur Reaktivierung stillgelegter oder nicht mehr genutzter Infrastrukturanschlüsse. Die Förderhöhe ist dabei auf maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Vom Bund werden dafür jährlich ca. 14 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

Im Gegenzug verpflichtet sich das Wirtschaftsunternehmen, innerhalb des Förderzeitraumes, üblicherweise fünf Jahre, die Verkehrsleistung bezogen auf das Verkehrsvolumen (Tonnen) oder die Beförderungsleistung (Tonnenkilometer) um eine bestimmte Menge zu erhöhen. Diese vereinbarte Menge ist der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.

Erreicht das Unternehmen die vereinbarte Verkehrsleistung in einem durchschnittlich betrachteten Fünf-Jahres-Zeitraum nicht, wird die bewilligte Fördersumme anteilig zur nicht erreichten Verkehrsleistung zurück gefordert.

Bewilligungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt in Bonn, das um frühzeitige Einbindung hinsichtlich einer Antragstellung bittet.

Die Länder können ebenfalls Möglichkeiten zur Förderung von Gleisanschlüssen anbieten. Auskunft hierzu kann Ihnen der Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht (LfB) geben.