Artikel: Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DB InfraGO AG, Infrastruktur Schweiz
Auf Grundlage der Staatsverträge zwischen dem Großherzogtum Baden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1852 ff betreibt die DB AG Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet. Die DB InfraGO AG führt den Betrieb unter Wahrung der Schweizer Hoheitsrechte.
Strecken der Deutschen Bahn AG in der Schweiz befinden sich im Raum Basel, Schaffhausen und Konstanz. Detaillierte Übersichtskarten und eine Streckenübersicht können Sie sich nebenstehend als PDF-Datei herunterladen.
Im Sinne der zu beachtenden Zollgesetze gelten folgende Bahnhöfe als Grenzbahnhöfe:
- Basel Bad Bf
- Basel Bad Rbf
- Erzingen (Baden)
- Konstanz
- Thayngen
Folgende (weitere) Bahnhöfe werden auf dem Territorium der Schweiz von der DB InfraGO AG betrieben:
- Beringen Bad Bf
- Beringerfeld
- Herblingen
- Neuhausen Bad Bf
- Neunkirch
- Riehen
- Riehen Niederholz
- Schaffhausen
- Trasadingen
- Wilchingen-Hallau
Für die Nutzung der DB Infrastruktur gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Eisenbahngesetzes (EBG) sowie die Bestimmungen der Schweizerischen Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV). Des weiteren gelten die „Allgemeinen Infrastruktur- Benützungsbedingungen für die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet“ , der „Leistungskatalog“ sowie das „Netzzugangs- und das betrieblich-technische Regelwerk der DB InfraGO AG“.
Das Regelwerk ist über den nebenstehenden Link „NBN“ abrufbar.
Damit ein Eisenbahnverkehrsunternehmen auf den Schienenwegen der DB InfraGO AG in der Schweiz im Netzzugang verkehren kann, müssen die drei folgenden Elemente vorhanden sein:
- Netzzugangsbewilligung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) in Bern oder EU-Lizens
- Sicherheitsbescheinigung mit Gültigkeit für die zu befahrenden Strecken in der Schweiz
- Netzzugangsvereinbarung mit der DB InfraGO AG, Infrastruktur Schweiz, unter Einbeziehung der „Allgemeinen Infrastruktur-Benützungsbedingungen für die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet“
Die „Allgemeinen Infrastruktur-Benützungsbedingungen für deutsche Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet“ finden Sie nebenstehend auf dieser Seite.
Leistungen und Preise
Für die Nutzung der Trassen und örtlichen Anlagen werden nach der Schweizerischen Eisenbahn-Netzzugangsverordnung Preise in Schweizer Franken erhoben. Der Preis für die Benutzung der Trassen wird vom Bundesamt für Verkehr verbindlich festgelegt. Er errechnet sich aus Grund- und Zusatzleistungen. Dazu kommen weitere von der DB InfraGO AG, Infrastruktur Schweiz, erbrachte Serviceleistungen.
In den Grundleistungen eingeschlossen sind:
- die Nutzung der Trassen
- die Energie ab Fahrdraht
- die sichere und zeitgerechte Betriebsabwicklung
- die zeitlich begrenzte Gleisnutzung in den Bahnhöfen.
Die Zusatzleistungen enthalten:
- die Nutzung von Rangierfahrstraßen in den Bahnhöfen
- das Abstellen von Eisenbahnfahrzeugen
- die Versorgung von Reisezügen mit Wasser und Strom in den Abstellanlagen.
Weitere Informationen zu Leistungen und Preisen finden Sie im nebenstehenden Leistungskatalog mit entsprechenden Ausführungsbestimmungen.
Die maßgeblichen technischen Streckendaten der deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet finden Sie im Infrastrukturregister der DB InfraGO AG unter nebenstehenden Link.